Zwang zur Offenlegung von Kryptoschlüsseln

Die französische Regierung will in aller Eile ein umstrittenes Anti-Terror-Gesetzespaket durch das Parlament bringen.

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Von
  • Florian Rötzer

Der französische Senat hat letzte Woche in aller Eile ein Anti-Terror-Paket verabschiedet, das noch bis Ende des Monats vom Parlament abgesegnet werden soll. Ebenso wie in den USA wurde auch in Frankreich Kritik laut, dass wegen der angeblichen Dringlichkeit keine wirkliche parlamentarische Debatte des Gesetzespakets stattfinden kann.

So wurden dem "Gesetz für die tägliche Sicherheit" nach den Anschlägen vom 11.9. noch schnell 13 Zusatzanträge angefügt, die der Senat ohne Diskussion annahm. Sowohl wegen des Inhalt nach als auch des Verfahrens wird das ergänzte Gesetzespaket von Bürgerrechtlern wie der Menschenrechtsliga, den Reportern ohne Grenzen oder der "Campagne pour la libéralisation de la cryptographie" als verfassungswidrig bezeichnet.

Nach den vorgesehenen Veränderungen werden etwa Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen schon im Zuge von Vorerhebungen ohne Einverständnis des Betroffenen möglich. Private Sicherheitsdienste dürfen in "sensiblen Zonen" wie Stadien und Einkaufszentren Leibesvisitationen und Handtaschen-Durchsuchungen vornehmen. Auch bei den Kommunikationstechnologien, die Innenminister Daniel Vaillan als "das Herz des Informationsaustausches der terroristischen Netzwerke" bezeichnet, sind Einschnitte vorgesehen. So sollen die Verbindungsdaten für Internet, Handy und Telefon ein Jahr lang auf Vorrat gespeichert werden.

Der Zusatzantrag 11 hat es in sich. Ähnlich wie beim britischen RIP-Gesetz muss jeder unter Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren auf Geheiß der Sicherheitsbehörden seinen Schlüssel zum Öffnen von verschlüsselten Dateien übergeben. Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren droht, wenn die Offenlegung des Schlüssels eine Straftat vermieden hätte. Der Beschuldigte muss selbst nachweisen, dass er den Schlüssel nicht besitzt. Zusatzantrag 12 sieht zudem vor, dass Verhöre oder Gegenüberstellungen auch mit Telekommunikationsmitteln wie Videokonferenzen durchgeführt werden können.

Mehr in Telepolis: Das französische Anti-Terror-Paket. (fr)