US-Gericht lehnt Felten-Klage gegen Musikindustrie ab

Der Kryptografie-Experte Edward Felten hatte eine Beurteilung angestrebt, ob die Veröffentlichung von Informationen zu Kopierschutzverfahren unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt.

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Von
  • Gerald Himmelein

Ein US-Bezirksrichter hat die Klage eines Princeton-Professors gegen die amerikanische Musikindustrie abgewiesen. In der Klage hatte der Kryptografie-Experte Edward Felten eine gerichtliche Beurteilung des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA) angestrebt, ob die Veröffentlichung von Informationen zu Kopierschutzverfahren und deren Schwächen weiterhin unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt.

In seiner Ablehnung argumentierte Richter Garret E. Brown vom Bezirksgericht in Trenton (New Jersey), es gebe erst dann einen Grund zum Prozess, wenn die Musikindustrie ihrerseits gerichtlich gegen Feltens Publikationen vorgehe. Professor Edward Felten hatte seine Klage im Juni aufgrund drohender Briefe der Recording Association of America (RIAA) und der SDMI Foundation eingereicht.

Zusammen mit Kollegen an der Universität Princeton hatte Felten im Herbst 2000 erfolgreich am Wettbewerb "Hack SDMI" teilgenommen. Ihnen gelang es, fünf der sechs von der Secure Digital Music Initiative (SDMI) vorgeschlagene Sicherungsmechanismen zu knacken. Als er seine Ergebnisse veröffentlichen wollte, legte ihm die Musikindustrie nahe, davon abzusehen. Das Argument: Die Publikation könne als Verrat von Firmengeheimnissen betrachtet werden, was nach dem amerikanischen Urheberrecht (DMCA) unter Strafe steht.

Eingeschüchtert verzichtete Felten im April darauf, seine Ergebnisse auf dem "International Information Hiding Workshop" vorzutragen. Einer seiner Kollegen stellte den nicht gehaltenen Vortrag jedoch ins Internet.

Die RIAA lenkte schnell ein: Man habe Felten diese Möglichkeit nur zu bedenken geben wollen, es habe keine Drohung gegeben. Der Professor ließ sich davon aber nicht beschwichtigen. Mit finanzieller Unterstützung der Electronic Frontier Foundation (EFF) klagte er gegen die RIAA, die SDMI Foundation und die Wasserzeichenfirma Verance, von der eine der geknackten Sicherungsmethoden stammte.

In einer Stellungnahme zur Verfahrenseinstellung erklärte ein Sprecher der RIAA: "Wie wir immer wieder gesagt haben, darf Professor Felten seine Ergebnisse frei veröffentlichen." Damit scheint die RIAA Felten als Wichtigtuer abstempeln zu wollen. Der fragliche Brief der SDMI Foundation liest sich jedoch ganz anders: Er fordert ganz direkt, Felten solle seinen Vortrag nicht halten und das Material zerstören, um eine "öffentliche Diskussion vertraulicher Informationen zu verhindern."

Die EFF plant, das Urteil des Bezirksrichters anzufechten. (ghi)