Spam als Meinungsforschung getarnt

Einige Unternehmen beharren darauf, dass unverlangt zugesandte Massen-Mails zu Marktforschungszwecken nicht rechtswidrig sein sollen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 119 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

"Ihre Meinung ist uns Wichtig!", beschwor das Unternehmen mabo-marketing jüngst in einer massenhaft versandten E-Mail im Subject die Empfänger. In den Mails werden Nutzer aufgefordert, sich auf die Homepage des "Marktforschungsinstituts" zu begeben und dort als "Informant" anzuheuern. Am Ende der Mail wies der Absender darauf hin, dass er "keine Produkte oder Dienstleistungen" offeriere, sondern Meinungsforschung betreibe. Daher sei die Massen-Mail "gemäß der Gesetze zur Spam-Thematik" keine unerlaubte E-Mail-Werbung.

Die so als Informant geworbenen Personen sollen dann für das Unternehmen Umfragen beantworten, über die sie ihrerseits wieder per Mail und SMS informiert werden. Da ist es natürlich praktisch, dass mabo-marketing auf der eigenen Website neben Marktforschung auch gleichzeitig Mobil- und Online-Marketing anbietet.

Immer mehr Unternehmen greifen auf dieses Schlupfloch zurück, um einem Unterlassungsanspruch für unverlangt zugesandte Werbe-Mails zu entgehen. Sie beziehen sich dabei auf Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), nach dem es zu Meinungsforschungszwecken erlaubt sein soll, personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen in dieser Weise zu nutzen.

Bei einigen Mitarbeitern des Heise Zeitschriften Verlags landete die E-Mail von mabo-marketing gleich bis zu fünf Mal im Posteingang. Daraufhin forderte der Verlag den Versender auf, es zu unterlassen, weiterhin Mails an die Domains des Verlags zu schicken.

In einer Fax-Mitteilung an Verlagsjustiziar Joerg Heidrich erklärte mabo-Geschäftsinhaber Peter Bogun, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich des weiteren Versands von Werbe-Mails nicht abgeben zu wollen. Bei der E-Mail habe es sich um "eine einmalige Angebotsunterbreitung" gehandelt. "Ein berechtigtes Interesse unsererseits wurde vermutet". Die als Marktforschungs-Anfrage kaschierte E-Mail deklarierte der mabo-Chef also unvorsichtigerweise als Angebot um.

Als das Unternehmen die vom Heise Zeitschriften Verlag gesetzte Frist hatte verstreichen lassen, reichte der Verlag in dieser Woche Klage beim Amtsgericht Hannover ein, um den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. "Auf der beworbenen Seite wird keinerlei wissenschaftliche Umfrage angeboten", begründet Heidrich den Schritt. Vielmehr wolle das Unternehmen mit den Aussendungen ausschließlich seinen Kundenkreis erweitern. Es handle sich bei den mabo-Mails nach Ansicht von Heidrich klar um unerwünschte E-Mail-Werbung. (hob)