Vor Gericht: "Obelix" gegen "Mobilix"

Der französische Verlag Les Éditions Albert René klagt wegen einer angeblichen Verwechslungsgefahr von "Mobilix" und "Obelix" vor dem Landgericht München.

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Von
  • Holger Bleich

Im Markenstreit "Obelix" gegen "Mobilix" geht es jetzt mit harten Bandagen zur Sache: Der französische Verlag Les Éditions Albert René hat den Berliner Kleinunternehmer Werner Heuser wegen einer angeblichen Verwechslungsgefahr der beiden Begriffe vor dem Landgericht München verklagt. Nun erhält Heuser, der unter mobilix.org eine Unix-Info-Site betreibt, Unterstützung von der Free Software Foundation (FSF). Momentan stehe die FSF Europe mit ihrem Know-how zur Seite, bestätigte Rechtsanwalt Till Jaeger gegenüber heise online, leiste aber bislang keine finanzielle Hilfen.

Der französische Verlag, der unter anderem die Asterix-Hefte herausbringt, besteht nicht nur darauf, dass Heuser seine im April 2000 angemeldete Wortmarke "Mobilix" löschen lässt, sondern verlangt nun auch Schadensersatz für jede Nutzung der Marke in der Vergangenheit. Beide Parteien haben ihre Marken unter anderem für die Waren- und Dienstleistungsklasse 9, also alles, was im weitläufigen Sinne mit EDV zu tun hat, schützen lassen.

In der Klageschrift verweist der Anwalt darauf, dass bei "Mobilix" "in phonetischer Hinsicht trotz der Ergänzung des 'M'" eine hohe Ähnlichkeit zum Begriff "Obelix" bestehe. Bei dem Buchstaben M handle es sich um einen "weichen, kaum hörbaren Lippenlaut, der klanglich praktisch untergeht". Zu den unterschiedlichen Vokalen "e" und "i" in den beiden geschützten Begriffen bemerkt der Anwalt: "Der Verkehr wird die einzige Abweichung weder in schriftbildlicher noch erst recht in klanglicher Hinsicht überhaupt wahrnehmen." Er wirft Heuser vor, sich der Marke "Obelix" anzunähern. Dies führe "zu einer vermeidbaren Verwässerung dieser, die der Klägerin nicht zumutbar ist".

Anwalt Jaeger gibt sich zwar überzeugt, am Ende den Sieg im Rechtsstreit gegen den französischen Verlag davonzutragen, weist aber darauf hin, dass er den Fall für "überaus komplex" hält: "Maßgeblich sind die von Herrn Heuser mit seinem Geschäftsmodell angesprochenen Verkehrskreise. Es stellt sich also die Frage, ob der verständige Interessent an einem mobilen Unix-System beim Begriff Mobilix an die Comic-Figur denken könnte." Mit einem Urteil ist vorerst noch nicht zu rechnen. Ende Januar will Jaeger seine Klageerwiderung einreichen. (hob)