Kartellamt verbietet Heirat von T-Online und Bild.de

Nach Informationen von heise online will das Bundeskartellamt die vorgesehene 37-prozentige Beteiligung von T-Online an Bild.de nicht genehmigen.

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Von
  • Holger Bleich

Das von T-Online und dem Axel-Springer-Verlag geplante Portal bild.t-online.de steht offenbar auf der Kippe: Nach Informationen von heise online will das Bundeskartellamt die vorgesehene 37-prozentige Beteiligung von T-Online an Bild.de untersagen. Die Wettbewerbswächter haben T-Online und Springer entsprechend informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Das Kartellamt begründet seine Absicht unter anderem damit, dass der Zusammenschluss der beiden Medienunternehmen "im Bereich der kostenpflichtigen Inhaltevermarktung" eine "Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von T-Online auf dem Markt der Internet-Provider" mit sich bringen würde. T-Online könne als Tochterunternehmen der Deutschen Telekom "deren Abrechnungssystem auch für die Abrechnung kostenpflichtiger Angebote nutzen". Daher habe T-Online gegenüber allen anderen Zugangsanbietern ohnehin einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.

T-Online und Springer hatten im April 2001 Details zum geplanten Joint Venture Bild.de AG bekannt gegeben. Nach Angaben der Partner war die konzeptionelle Entwicklung des bild.t-online.de-Portals damals bereits abgeschlossen. Roland Tetzlaff, Managing Director bei bild.de, schwärmte in höchsten Tönen: "Gemeinsam werden wir sukzessive neue Angebote und Produkte präsentieren. bild.t-online.de ist mehr als eine Website. Sie ist die multimediale Erweiterung der Marke BILD"

Ron Sommers damalige Statements klingen heute, als wären sie direkt der Begründung des Kartellamts entnommen: "Das Joint Venture mit bild.de baut zum einen die Stellung von T-Online als Deutschlands und Europas führendem Online-Provider aus und wird den Abstand zu unseren Wettbewerbern weiter vergrößern. Gleichzeitig stärkt natürlich jede Maßnahme, mit der eine unserer Tochtergesellschaften ihre Marktposition ausbaut, den Konzern auch insgesamt." (hob)