.eu kommt – sicher, aber langsam ...

Mit dem Beschluss des EU-Ministerrates beginnt jetzt die heiße Phase für die Vorbereitung auf .eu. Doch dies kann sich noch eine Weile hinziehen.

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Von
  • Holger Bleich

Am gestrigen Mittwoch fiel im EU-Ministerrat die Entscheidung zur endgültigen Einführung von Europas Top Level Domain (EU-TLD). Wie im Vorfeld befürchtet, dürfte die vorgesehene umfangreiche Regulierung des Registrierungs-Prozedere dazu führen, dass viele vor einem Domain-Antrag zurüchschrecken werden.

Ohnehin vergeht noch einige Zeit, bis die ersten Registrierungswünsche entgegengenommen werden. Zuerst bespricht das EU-Parlament den Ratsvorschlag. Im Gespräch mit heise online äußerte Ratssprecher Lauri Parikka die Vermutung, dass das Papier bereits in der nächsten Parlamentssitzung in zwei Wochen auf dem Tisch liegen dürfte. Eile ist auch geboten, denn noch im Juli will man sich mit Europas Registraren und der Internet-Verwaltung ICANN an einen Tisch setzen, um die technischen Modalitäten auszuhandeln.

Der Ratsvorschlag räumt den EU-Kommissaren weitgehende Rechte zur Gründung einer EU-Registry ein. Befürchtungen, nach denen die Registry im Kompetenzgerangel zwischen Rat und Kommission schon im Vorfeld zerrieben werden könnte, erweisen sich daher wohl als unbegründet. Parikka schätzt, dass die Kommission etwa im September ihre genauen Plan zur Gründung einer EU-Registry vorstellen wird.

Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Mitgliedsstaaten genau drei Monate Zeit, eine limitierte Negativliste von unerwünschten Second Level Domains einzureichen. Sie dürfen Bedenken anmelden, wenn Domains "geografischen und/oder geopolitischen Konzepten" der Staaten zuwiderlaufen. Ein Domain-Name kann sodann entweder direkt blockiert oder unterhalb einer Second Level Domain angesiedelt werden. Als Beispiel nannte Parikka "bask.eu", eine Domain, die den Spaniern nicht besonders gefallen dürfte. Laut Parikka bestanden im Rat insbesondere Spanien und Frankreich auf dieses Kontrollrecht.

Fest steht jetzt, wer alles in den Genuss einer .eu-Domain kommen kann, nämlich "Unternehmen, die ihren registrierten Geschäftssitz, ihre zentrale Verwaltung oder ihren Hauptgeschäftsfeld in EU-Gebiet haben, Organisationen, die ihren Sitz in der EU haben", oder "natürliche Personen, die Einwohner eines EU-Mitgliedsstaates sind". Die Nachweispflicht liegt dabei beim Antragsteller. Alle Registrare, die der EU-Registry zuarbeiten, werden folglich einen Handelsregister-Eintrag oder beispielsweise eine Kopie des Personalausweises verlangen müssen.

Die Registry wird aller Voraussicht nach zu Beginn des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Wie sich die "not-for-profit"-Organisation letztendlich zusammensetzt, wird die Kommission entscheiden. Offen bleibt noch die Frage, wer tatsächlich eine .eu-Domain beantragen wird. Der Run auf die .info- und .biz-Domains hat gezeigt, dass vor allem Firmen, die bereits eine .de- oder .com-Domain besitzen, Interesse an der Besetzung des neuen Namensraums zeigen. Bei .eu dürfte das Interesse weit geringer ausfallen. (hob)