Marke "Explorer" wegen Bösgläubigkeit gelöscht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat heute per Beschluss die deutsche Marke "Explorer" gelöscht.

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Von
  • Holger Bleich

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat heute per Beschluss die deutsche Marke "Explorer" gelöscht. Bisherige Inhaberin der Marke war die Ratinger Firma Symicron. Zur Begründung der Löschung, die heise online vorliegt, heißt es im Beschluss wörtlich: "Die Markeninhaberin war nach Überzeugung der Markenabteilung im Zeitpunkt der Anmeldung der gegenständlichen Marke am 22.09.1995 bösgläubig. Als Fälle der Bösgläubigkeit kommen allgemein die Tatbestände der Markenerschleichung, der Sperrmarke und der Hinterhaltsmarke in Betracht."

"Explorer" ist der Internet-Gemeinde ein Begriff, weil die Markeninhaberin Symicron in der Vergangenheit zahlreiche Website-Betreiber abmahnte, die den Begriff "Explorer" auf ihren Seiten verwendeten. Auch der Verlag Heinz Heise bekam eine Abmahnung von Symicron-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zugestellt: Auf einer im Heft 14/2000 beigelegten Shareware-CD der Zeitschrift c't war Software enthalten, die 'Explore2fs' und 'HFVExplorer' hieß. Symicron wollte c't die Nutzung dieser Namen im geschäftlichen Verkehr untersagen lassen. Außerdem hatte Symicron Schadensersatz für die Nutzung des Begriffs "Explorer" verlangt. Dieser Rechtsstreit ist mittlerweile vom Oberlandesgericht Köln vorläufig zugunsten des Verlags Heinz Heise entschieden.

Den Antrag auf Löschung der Marke, dem jetzt stattgegeben wurde, hatte Patentanwalt Reinhard Treudler im Auftrag seines Mandanten, des Markenentwicklers Ulrich Schele Mitte des vergangenen Jahres gestellt. Im Gespräch mit heise online bestätigte Treudler, dass er den Beschluss erhalten habe und kündigte an, umgehend auch für eine Löschung der EU-Gemeinschaftsmarke "Explorer" sorgen zu wollen. Den Beschluss des DPMA werde er dafür umgehend an die dafür zuständige Stelle in Alicante zur Überprüfung weiterreichen. Bisher ist die Gemeinschaftsmarke von der deutschen Löschung nicht betroffen. "Aber sie steht nur noch auf sehr wackeligen Beinen", betonte Treudler.

Momentan ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Er kann noch vor dem Bundespatentgericht (BPatG) in der Frist von einem Monat angefochten werden. Symicron-Anwalt von Gravenreuth kündigte heute bereits an, dass er seiner Mandantin diesen Schritt empfehlen werde. (hob)