Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldestelle identifiziert

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Werner Schneider will den Fall prüfen, hält den Datenaustausch aber grundsätzlich für zulässig.

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Von
  • Holger Dambeck

Die Stuttgarter Bußgeldbehörde nutzt Fotos aus der Pass- und Meldestelle, um geblitzte Verkehrssünder zu identifizieren. Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung verschickte die Behörde den üblichen Anhörungsbogen direkt, ohne vorherige Nachfrage, an die Ehefrau eines Fahrzeughalters. Das Foto der Überwachungskamera zeigte statt des Halters eine Frau. Die nahe liegende Annahme der Behörde, dass offenbar die Ehefrau am Steuer sitzt, bestätigte sich bei einem Abgleich mit deren Ausweisfoto. Damit keine Zweifel aufkommen, legte die Bußgeldbehörde dem Schreiben eine Kopie des Passfotos bei.

Der Halter des Fahrzeugs, Roland Kugler, hält das Vorgehen für einen Verstoß gegen das Pass- und Meldegesetz, das einen Abgleich der Fotos nur in begründeten Einzelfällen erlaube. Er hält das von der Stadt praktizierte Verfahren, bei dem die Bußgeldbehörde offenbar online auf Fotos der Meldestelle zugreift, für datenschutzrechtlich bedenklich.

Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Werner Schneider will den Fall prüfen. Dass die Behörde auch Fotos aus der Meldestelle nutze, wenn der Halter eines Autos den Fahrer nicht nennen wolle, sei ein übliches und durch einen Erlass des Verkehrsministeriums geregeltes Verfahren, sagte Schneider gegenüber heise online. Ähnlich hatte sich Schneider auch 1997 in seinem 18. Tätigkeitsbericht geäußert. Falls die Datenübermittlungen zwischen Meldestelle und Bußgeldbehörde jedoch regelmäßig stattfänden, bedürfe es einer gesonderten Vorschrift. (hod)