Gericht erlaubt unverlangte Werbe-Mail an Firma

Das Dachauer Amtsgericht Dachau stuft unverlangte Werbe-E-Mails an eine Firma nicht als unerlaubten Eingriff in das betroffene Unternehmen ein.

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Von
  • Holger Dambeck

Das Amtsgericht Dachau stuft Werbe-E-Mails, die ohne Anforderung an Unternehmen verschickt werden, nicht als unerlaubten Eingriff in das betroffene Unternehmen ein. Die Shamrock Software GmbH aus dem bayrischen Petershausen hatte den Nürnberger Webhoster IP-Exhange auf 70 Mark Schadenersatz verklagt, nachdem dieser unaufgefordert eine 2,5 MByte große PDF-Datei mit seinem Leistungsangebot an Shamrock gesendet hatte.

Das Dachauer Gericht wies die Klage jedoch ab. In dem am 10. Juli verkündeten und nun veröffentlichten Urteil heißt es, Spam sei wie sonstige Werbung auch "sozial üblich und notwendig, um den Wirtschaftskreislauf in Schwung zu halten". Das Gericht argumentierte, anders als Telefon und Telefax störten Werbe-Mails kaum den betrieblichen Ablauf – unerwünschte Nachrichten könnten schnell und problemlos gelöscht werden. Ein Eingriff in den Gewerbebetrieb nach § 823 BGB liege deshalb nicht vor.

Überraschenderweise und im Widerspruch zur sonstigen Urteilsbegründung erkannte das Gericht allerdings ein Recht auf strafbewehrte Unterlassungerklärung an. Darauf hatte Shamrock jedoch bewusst verzichtet; es ging dem Unternehmen in erster Linie um Schadenersatz, wie Anwalt Tomas Hacker gegenüber heise online erklärte. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 3 C 167/01 ist rechtskräftig und wegen des geringen Streitwerts nicht anfechtbar. (hod)