RegTP unterbricht Verfahren um die Großhandelsflatrate

Die Regulierungsbehörde setzt das Verfahren um den Preis der Großhandeslflatrate aus, um ein neutrales technisches Gutachten anzufordern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 37 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Johannes Endres

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) setzt das Verfahren um den Preis der Großhandelsflatrate für Wählverbindungen aus, um ein neutrales technisches Gutachten anzufordern. Es soll klären, auf welcher Netzebene die Telekom den Datenverkehr an ihre Tochter T-Online und deren Konkurrenten übergeben kann, und ob der dabei entstehende Netzwerkverkehr zumutbar ist.

Bisher bietet die Telekom im Rahmen der Großhandelsflatrate den Providern die Zusammenschaltung der Datennetze nur in den rund 1600 Teilnehmervermittlungsstellen an. Die Provider würden die Daten aber lieber in den nur 475 übergeordneten Vermittlungsstellen übernehmen, um Kosten für den Netzausbau zu sparen. Das derzeit laufende Verfahren bezieht sich nur auf den Preis der Großhandelsflatrate im bisherigen Zusammenschaltungsmodell.

Würde die Regulierungsbehörde nun lediglich den Preis senken, wäre für die Provider nichts gewonnen, da sie nicht alle Teilnehmervermittlungsstellen erschließen können. T-Online dürfte als Tochter der ohnehin überall vertretenen Telekom dagegen geringere Schwierigkeiten damit haben. Nach Ansicht der Behörde könnte daher "eine isolierte Entgeltentscheidung [über die Großhandelsflatrate] gegebenenfalls zu nicht mehr beherrschbaren Risiken und ungewollten Verschiebungen von Positionen im Wettbewerb führen". Durch das Gutachten will sie die Mögichkeit gewinnen, die Frage der Zusammenschaltung und die Preisfrage zusammen zu behandeln. (je)