Keine neue Anhörung im Microsoft-Prozess

Das Berufungsgericht in Washington hat den Antrag von Microsoft auf eine neue Prüfung des Berufungsurteils im Kartellprozess abgelehnt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Berufungsgericht in Washington hat am heutigen Donnerstag den Antrag von Microsoft auf eine neue Prüfung des Kartellurteils abgelehnt. Der Softwarekonzern war nicht damit einverstanden, dass das Berufungsgericht im Juni ein früheres Urteil aufrecht erhalten hatte, wonach Microsoft den Code für seinen Browser Internet Explorer illegal in den Code für das Windows-Betriebssystem integriert hatte. Daraus resultierte das Urteil, Microsoft habe sein Monopol für Betriebssysteme wettbewerbswidrig ausgenutzt. Allerdings hatten die Berufungsrichter das von der ersten Instanz verhängte Strafmaß verworfen: Nach Ansicht des Berufungsgerichts sei die geforderte Zerschlagung des Konzerns nicht ausreichend begründet.

Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts ist eine Auseinandersetzung über Windows XP vorprogrammiert, das im Herbst auf den Markt kommen soll. Microsoft will auch in dem neuen System Software etwa für den Media Player und das Instant Messaging System integrieren. Damit verstößt Microsoft nach Ansicht einiger Rechtsexperten in den USA erneut gegen die Kartellgesetze. Einige Justizminister der US- Bundesstaaten haben bereits Schritte gegen die Markteinführung von Windows XP in Aussicht gestellt; auch einige US-Parlamentarier sind der Ansicht, Microsoft verletzte mit Windows XP das Wettbewerbsrecht. Vor dem Justizausschuss des US-Senats ist bereits eine Anhörung zu dieser Frage angesetzt.

Microsoft machte im Juli gegen das Urteil des Berufungsgerichts vergeblich geltend, es basiere auf mangelndem Verständnis für die Softwarearchitektur. Das Gericht in Washington verwarf am heutigen Donnerstag aber auch einen Antrag der Klägerseite, das Verfahren zur Feststellung des Strafmaßes gegen Microsoft möglichst schnell an ein niedrigeres Gericht zurückzuverweisen. (jk)