Jurist nennt Online-Seiten von ZDF-Sendung rechtswidrig

Laut Rechtsprofessor Christoph Degenhart verstößt der Internet-Auftritt von "Leute heute" gegen das Rundfunkrecht: Es sei nicht klar zu trennen, welche Inhalte vom ZDF stammen und welche von der Parfümeriekette Douglas.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 281 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Der Rechtsprofessor Christoph Degenhart hat im Focus den Internet-Auftritt der ZDF-Sendung Leute heute als rechtswidrig bezeichnet. Er kritisierte die Verknüpfung der ZDF-Seite mit einem Leute heute-Angebot der Parfümeriekette Douglas, wie Focus in seiner aktuellen Ausgabe berichtete. Laut Degenhart verstößt der Auftritt gegen das Rundfunkrecht. Der Sprecher des Mainzer Senders, Walter Kehr, widersprach den Vorwürfen auf dpa-Anfrage.

Die vom ZDF betriebene Internet-Adresse www.leuteheute.de enthält zwei Links. Ein ZDF-Logo führt zu dem vom dem öffentlich-rechtlichen Sender betriebenen Internet-Auftritt der Sendung. Ein wesentlich größeres Leute heute-Emblem verbindet zu der Seite www.leuteheute.douglas.de. Dort stehen ZDF-Artikel zu der Sendung neben Werbung für Parfümerieprodukte, die bei der Drogeriekette Douglas verkauft werden.

"Es ist nicht klar zu trennen, welche Inhalte vom ZDF stammen und welche von Douglas", sagt Degenhart im Focus. Werbung und Sponsoring würden mit Inhalten vermischt. Das widerspreche dem Rundfunkrecht und dem ZDF-Staatsvertrag.

ZDF-Sprecher Walter Kehr widersprach: Die Online-Angebote von ZDF und von Douglas seien klar getrennt. Bei dem Douglas-Auftritt handele es sich um eine Lizenzierung. "Solche Verwertungserlöse führen dazu, dass die Rundfunkgebühren einigermaßen erträglich gehalten werden." Die Internet-Seiten des ZDF seien rein programmbezogen, sagte Kehr. Daher brauche der Sender an seinem Auftritt auch nichts zu ändern, wenn im kommenden Jahr ein neuer Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt. Dann nämlich sollen Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nur noch programmbegleitend und mit programmbezogenem Inhalt erlaubt sein. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder im Juni verständigt. Die Länderparlamente müssen den Staatsvertrag noch ratifizieren. (dpa) / (jk)