Datenschutz in Firmen in der Kritik

Der Bundesdatenschutzbeauftragte forderte die Bundesregierung auf, endlich das Datenschutzgesetz für die Arbeitswelt zu realisieren; zudem kritisierte er die oft nicht durchgeführte Berufung von Firmen-Datenschutzbeauftragten.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat den Datenschutz in Unternehmen bemängelt. Viele Firmen kämen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, sagte Schaar der Saarbrücker Zeitung.

Umfragen zufolge hätten ein bis zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen, die nach dem Gesetz verpflichtet wären, einen Datenschützer zu bestellen, dies bisher nicht getan. Diesen Firmen drohe ein Bußgeld. Wenn ein Unternehmen mindestens 20 Personen beschäftige, die manuell -- also ohne Computer -- mit personenbezogenen Daten umgehen, oder wenn es mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftige, die mit dem Computer personenbezogene Daten verarbeiten, sei es zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, betonte Schaar.

Schaar forderte zudem die Bundesregierung beim Datenschutzgesetz für die Arbeitswelt zum Handeln auf. Der Plan für ein solches Gesetz stand schon im Jahr 1998 im ersten rot-grünen Koalitionsvertrag, wurde aber immer wieder aufgeschoben. Soweit Daten über Beschäftigte vom Arbeitgeber heimlich erhoben würden, dürfe dies selbst bei Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats nur in klar vom Gesetz definierten Ausnahmefällen erlaubt sein, forderte Schaar nun ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz ein. Auch eine strikte Zweckbindung bei der Erhebung und Nutzung von Arbeitnehmer-Daten müsse damit gewährleistet werden.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wendet sich dagegen entschieden gegen ein solches, von ihr als "Sonder-Datenschutz für Arbeitnehmer" tituliertes Gesetz. Das geltende Bundesdatenschutzgesetz sei auch auf Arbeitsverhältnisse anwendbar und gewährleiste einen "umfassenden Datenschutz für Arbeitnehmer". (jk)