US-Patentamt prüft umstrittenes Web-Patent von Eolas

Das Patent auf die Nutzung von Browser-Plug-ins, um in Webseiten eingebettete Objekte nahtlos darzustellen, wird nach Beschwerden des W3C überprüft; Microsoft verlor bereits ein Verfahren gegen die Patentinhaber.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die US-Patentbehörde setzt eine Neuuntersuchung des umstrittenen Web-Patents von Eolas an. Die angeordnete Überprüfung folgt auf eine Eingabe des Worldwide Web Consortium (W3C), in der Web-Erfinder Tim Berners-Lee darlegte, dass das amerikanische Patent Nr. 5,838,906 der Firma Eolas keinen Neuigkeitswert besitzt. Die in dem Patent beanspruchte Erfindung liegt in der Nutzung von Browser-Plug-ins, um nicht HTML-kodierte, in Webseiten eingebettete Objekte nahtlos -- also ohne das Öffnen eines neuen Browser-Fensters -- auf dem Bildschirm des Surfers darzustellen.

Das Patent erregte einiges Aufsehen, nachdem ein US-Gericht Microsoft wegen Verletzung dieses Patents zur Zahlung von 521 Millionen US-Dollar Schadenersatz an Eolas verurteilt hatte. Zwar erklärte Microsoft, sich keiner Schuld bewusst zu sein und den Rechtsstreit bis in die letzte Instanz auszufechten -- so recht zu trauen scheint der Softwarekonzern seinen Erfolgsaussichten allerdings nicht. Denn parallel zu den kämpferischen Äußerungen erklärte Microsoft, den Webbrowser Internet Explorer anzupassen, um gegen weitere Forderungen von Eolas geschützt zu sein. Vor dem Aufruf eines Plug-ins im Webbrowser soll daher eine Dialogbox erscheinen -- was wohl dem durch das Patent geschützten automatischen Aufruf nicht entspräche. Auch sollen Entwickler in die Lage versetzt werden, die durch das Eolas-Patent geschützten Methoden beim Aufruf von Plug-ins zu vermeiden -- was aber nicht nur Änderungen an den Webbrowsern, sondern an allen betroffenen Webseiten erforderte.

Das Eolas-Patent hatte unter den Web-Experten schon einige Erschütterungen ausgelöst, teilweise war die Rede davon, es könne die Grundlagen des Web erschüttern. Das W3C hatte bereits eine Diskussion unter Web-Entwicklern initiiert, die die Auswirkungen studieren sollten. Die US-Patentbehörde prüft nun, ob im Falle des Eolas-Patents wirklich Prior Art vorliegt, wie das W3C behauptet. Nach dieser Regelung ist ein Patent ungültig, wenn vor seiner Einreichung beim Patentamt (im Falle des Eolas-Patents am 17. Oktober 1994) die beschriebenen Techniken bereits anderweitig benutzt worden waren: Nachdem es in großen Teilen der betroffenen Industrie zu massiven Protesten gekommen sei, bestehe in einer angeordneten Untersuchung eine angesichts der außerordentlichen Situation angemessene Lösung, begründete das US-Patentamt die Maßnahme.

Laut Dale Daugherty vom Verlag O'Reilly ist die schnelle Reaktion des Patentamts ungewöhnlich; Anwälte hielten dies für ein gutes Zeichen, dass die Behörde die Ansprüche gegen das Patent unterstütze. Grundsätzlich lassen sich aber aus der Anordnung einer Patent-Überprüfung noch keine Schlüsse über den Ausgang des Verfahrens ziehen. (jk)