Telekom darf XXL- und Calltime-Tarife vorerst weiter anbieten
Kunden der Telekom können am Wochenende und an Feiertagen vorläufig weiterhin gratis telefonieren oder ein Freikontingent von 120 Minuten nutzen.
Kunden der Telekom können am Wochenende vorläufig weiterhin gratis telefonieren. Im Streit mit den Wettbewerbern hat die T-Com vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Teilerfolg verbucht. Das Gericht setzte am Freitag den Vollzug der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Telekom aus.
Dieser Zwischenentscheid bedeute, dass die "AktivPlus"-Angebote des Bonner Riesen für Gratis-Telefonate (XXL (neu) für kostenloses Telefonieren am Wochenende und bundeseinheitlichen Feiertagen sowie Calltime 120 für 120 Freiminuten) vorerst weiter angewandt werden dürfen (Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2623/03 und 13 B 2624/03). Damit sei Klarheit für die Kunden geschaffen, erklärte die T-Com. "Wir werden auch in Zukunft mit innovativen Produkten um Kunden werben", betonte Marketing-Chef Achim Berg.
Mit der Aussetzung sollten mögliche bis zur Entscheidung der Beschwerde drohende irreparable Folgen verhindert werden, erklärte das Gericht. Durch eine vorübergehende weitere Anwendung der Tarife seien keine existenzbedrohende Nachteile für die Telekom-Wettbewerber zu erwarten. Der Ausgang des Beschwerdeverfahrens gilt als offen. Betroffen sind die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "Calltime 120". Sie geben den Kunden gegen einen Aufpreis zur monatlichen Grundgebühr die Möglichkeit, an Wochenenden kostenlos zu telefonieren beziehungsweise 120 Freiminuten zu erhalten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Tarife mit der Begründung gestoppt, sie beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter. (dpa) / (jk)