Einigung über Urheberrechtsabgabe auf CD-Brenner

Nach langem Streit haben sich die zwei Hauptkontrahenten, HP und die Gema, auf eine Urheberrechtsabgabe von 12 Mark auf CD-Brenner geeinigt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach langem Streit haben sich die zwei Hauptkontrahenten in der Auseinandersetzung um eine Urheberrechtsabgabe auf CD-Brenner geeinigt: Der Computerhersteller Hewlett-Packard und die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft Gema vereinbarten vor dem Stuttgarter Landgericht eine Urheberabgabe von zwölf Mark für CD-Brenner. Darüber hinaus wird, wie die Tageszeitung Die Welt laut dpa in ihrer morgigen Donnerstagausgabe berichtet, die Abgabe bereits seit dem heutigen Mittwoch entrichtet, für alle früher verkauften Geräte seien nachträglich 3,60 Mark fällig.

Nun fordert die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, wie die Gema ausgesprochen heißt, auch die anderen Hersteller auf, ebenfalls zwölf Mark pro Gerät zu bezahlen. Angesichts der Einigung mit HP, bislang einer der aktivsten Gegner einer Urheberrechtsabgabe auf Computer-Technik, die zur Vervielfältigung geschützter Werke dienen kann, dürfte die Gema ihre bereits im Juli erhobene Forderung verstärkt durchzusetzen versuchen, auch für andere Geräte wie komplette PCs oder Festplatten eine Urheberrechtsabgabe zu kassieren.

Die Gema geht davon aus, dass etwa PCs aufgrund der technischen Entwicklung mittlerweile perfekt zum digitalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet seien und auch für diesen Zweck verwendet werden. Damit würden PCs unter den Paragraphen 54 des Urherberrechtsgesetzes fallen, demzufolge der "Urheber eines Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Bild- oder Tonträgern, die erkennbar zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung hat".

Unterstützung erhält die Gema dabei von der Bundesregierung. Erst am Dienstag dieser Woche verteidigte Volker Schöfisch vom Bundesjustizministerium den Vorschlag, eine Geräteabgabe auf PCs zu erheben. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hatte nach dem im Sommer vorgelegten Vergütungsbericht eine entsprechende Forderung erhoben. Der in regelmäßigen Abständen erstellte Bericht soll über die Entwicklung der Vergütungen nach dem Urheberrechtsgesetz Auskunft geben.

Siehe dazu auch: Weiter Streit um Urheberrechtsabgabe auf Computertechnik. (jk)