Microsoft sieht keine Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts

Microsoft ist sich keiner Schuld bewusst: Man sei zuversichtlich, die Anfragen der EU-Kommission bei Hardware-Herstellern über die Lizenzbedingungen, die Microsoft mit ihnen ausmacht, würden keine einzige Rechtsverletzung erbringen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Microsoft ist sich keiner Schuld bewusst: Man sei zuversichtlich, die Anfragen der EU-Kommission bei Hardware-Herstellern über die Lizenzbedingungen, die Microsoft mit ihnen ausmacht, würden keine einzige Rechtsverletzung erbringen. Die EU-Kommission selbst hatte bestätigt, dass Anfragen bei rund 20 OEMs Informationen darüber erbringen sollten, wie die Bedingungen für die Lizenzierung von Microsofts Technik aussehen. Es geht darum, ob diese Bedingungen, etwa durch Kompensationszahlungen an Microsoft bei Nutzung von Open-Source-Software, gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Untersuchung sei aber noch in einem sehr frühen Stadium, hieß es in Brüssel, daher seien noch keine Annahmen über tatsächlich vorhandene Wettbewerbsverstöße möglich.

Gegenüber der Financial Times betonte Horacio Gutierrez, Anwalt von Microsoft, die Vereinbarungen mit den Hardware-Herstellern würden dem Wettbewerb nützen und seien in Übereinstimmung mit den Gesetzen. Die EU-Kommission selbst sei noch nicht zu einem Urteil gekommen, wenn sie aber alle notwendigen Informationen habe, werde die Kommission zum gleichen Schluss kommen. Die Regelungen in den Lizenzverträgen ständen immerhin auch unter strikter Beobachtung als Ergebnis des US-Kartellverfahrens, meinte Gutierrez.

Die Anfragen bei den Hardware-Herstellern sind nicht die einzige Front, an der Microsoft sich mit den EU-Wettbewerbshütern auseinandersetzen muss. Im Vergleich zu den neuen Untersuchungen ist das Wettbewerbsverfahren wegen angeblicher Behinderung der Konkurrenz durch Ausdehnung des Betriebssystem-Monopols auf den Server-Markt und auf die Medienplayer schon weit fortgeschritten. Die EU-Kommission hat von Microsoft bereits verlangt, Wettbewerbsbehinderungen einzustellen -- etwa durch Herausgabe weiterer Schnittstellen-Informationen und durch Entkoppelung des Media Players von Windows. Am 12. November soll, nachdem Microsoft vor wenigen Tagen Lösungsangebote unterbreitet hat, eine Anhörung in dem Verfahren in Brüssel stattfinden. (jk)