Schönbohm für Strafverschärfung bei Internet-Kriminalität

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage forderte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), dass der Bund die Einführung von zusätzlichen Strafvorschriften prüfen müsse.

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  • dpa

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat sich für schärfere Strafen bei Internet-Kriminalität ausgesprochen. Aus Sicht der Landesregierung müsse der Bund die Einführung von zusätzlichen Strafvorschriften und weiterer gesetzlicher Regelungen prüfen, antwortete Schönbohm auf eine parlamentarische Anfrage. Dazu gehöre auch eine mögliche Änderung der Strafprozessordnung.

Die verbreitete Nutzung des Internet wie E-Mail-Verkehr oder Homebanking eröffnet laut Schönbohm Straftätern vielfältige Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu gehören die Verbreitung von Kinderpornographie, Staatsschutz- und Vermögensdelikte. Notwendig sind nach Ansicht des Ministers deshalb verdeckte und offene Recherchen im Internet zur Aufdeckung von Delikten durch die Polizei. Diese Aufgabe erledige vor allem das Bundeskriminalamt.

Dagegen liege die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren mit Internet-Bezug grundsätzlich bei den Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt Brandenburgs. Zugleich verwies Schönbohm auf die im vergangenen November in Budapest unterzeichnete Konvention des Europarates gegen Internet-Kriminalität. Diese müsse jetzt durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Konvention definiert den Angaben zufolge Delikte, die mit Hilfe des Internet verübt werden. Darunter falle auch das unbefugte Eindringen in fremde Netze und Dateien, Urheberrechtsverstöße, Kinderpornographie sowie Betrug, Geldwäsche oder die Vorbereitung terroristischer Akte, sagte Schönbohm. In Brandenburg bestehe seit mehr als einem Jahr eine Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft Cottbus zur Bekämpfung der Datennetzkriminalität. Sie sei zuständig für schwere Internetkriminalität. (dpa) / (mw)