Magazin: Politik will Internet-Voyeuren an die Wäsche
Initiativen aus dem Bundestag und Bundesrat zielen darauf ab, den Schutz der Intimsphäre zu verbessern.
Wenn es nach dem Willen der Politik geht, brechen für Voyeure im Internet bald schwere Zeiten an. Mit bis zu zwei Jahren Gefängnis soll bestraft werden, wer die Intimsphäre eines anderen Menschen dadurch verletzt, dass er von ihm unbefugt Fotos oder Filme macht oder diese verbreitet, berichtet der Spiegel. Ebenso abgeurteilt werden soll auch das bloße Beobachten mit "technischen Mitteln".
Den entsprechenden Entwurf eines neuen Paragrafen 201a des Strafgesetzbuchs hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung behandelt. Die baden-wĂĽrttembergische Landesregierung will diese Woche zudem noch eine Bundesratsinitiative von Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) starten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hatte bereits im Jahr 2001 auf bestehende Lücken im Gesetz aufmerksam gemacht, da im Internet heimliche Aufnahmen etwa aus Umkleidekabinen von Schwimmbädern kursieren, die inzwischen auch gern mit den neuen Foto-Handys gemacht werden, die nicht als Kameras auffallen. Im Bundesjustizministerium existiere laut Spiegel seit längerem ein vergleichbarer Entwurf, der aber bislang noch nicht umgesetzt wurde. (mw)