Blu-ray-Verfechter im Visier des US-Justizministeriums

Das US-Justizministerium will laut einem Zeitungsbericht herausfinden, ob die Blu-ray-UnterstĂĽtzer die Arbeit des DVD-Forums und damit den technischen Fortschritt behindert haben.

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Von
  • Nico Jurran

Das US-amerikanische Justizministerium hat eine informelle Untersuchung gegen die Mitgliedsfirmen der Blu-ray-Group eingeleitet, der unter anderem Sony, Matsushita und Philips angehören. Dies berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf einen Informanten aus dem DVD-Forum. Die Blu-ray-Disc steht als potenzieller DVD-Nachfolger in Konkurrenz zur "HD DVD", ehemals "Advanced Optical Disc" (AOD) genannt. Das US-Justizministerium will angeblich mit der Untersuchung nun herausfinden, ob die Blu-ray-Unterstützer die Arbeit des DVD-Forums und damit den technischen Fortschritt behindert haben.

Tatsächlich reichten die Unternehmen der Blu-ray-Group ihren Vorschlag für den Nachfolger der DVD nicht beim DVD-Forum ein und sorgten mit ihrer Mehrheit in dem Steuerungskomitee dafür, dass die "HD DVD" bei einer Abstimmung im Juni vergangenen Jahres nicht zum offiziellen Format gewählt werden konnte. Erst als die HD-DVD-Verfechter Toshiba und NEC daraufhin eine Regeländerung durchsetzten, wonach Enthaltungen nicht mehr als Gegenstimmen gelten, konnte HD DVD alias AOD-ROM mit acht zu sechs Stimmen zum offiziellen Nachfolger der DVD gekrönt werden.

Mittlerweile sind nach Medienberichten mit Microsoft, Sanyo und Disney drei HD-DVD-freundliche Firmen ins Board aufgenommen worden. Wie gut die Zusammenarbeit zwischen NEC und Microsoft bereits läuft, zeigte sich auf der diesjährigen CES: Hier präsentierten die Japaner eine HD-DVD mit WMV-komprimiertem High-Definition-Video (Matrix: Revolutions).

Weder das US-Justizministerium noch Matsushita oder Philips waren gegenüber dem Wall Street Journal zu einer Stellungnahme bereit. Sony erklärte, dass man bislang keine Kenntnis von der Untersuchung gehabt habe. Noch unklar ist, ob die informelle Untersuchung in eine formelle münden wird -- eine zwangsläufige Folge ist dies nicht. (nij)