Schweden beraten über Umsetzung der EU-Urheberschutz-Richtlinie

Eine Gesetzesvorlage des schwedischen Justizministeriums verbietet unter anderem jegliche Verbreitung von Werkzeugen, die geeignet sind, Kopierschutzmechanismen zu umgehen.

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Von
  • Oliver Lau

Das schwedische Parlament verhandelt eine Gesetzesvorlage zur Umsetzung der EU-Urheberschutz-Richtlinie (EUCD), die im Jahr 2001 in Kraft getreten ist und eigentlich in sämtlichen EU-Mitgliedsländern bis spätestens Ende 2002 zu jeweils nationalen Recht geworden sein sollte. Die Gesetzesvorlage des schwedischen Justizministeriums verbietet jegliche Verbreitung von Werkzeugen, die geeignet sind, Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Außerdem soll es illegal sein, urheberrechtlich geschütztes Material aus P2P-Netzwerken herunterzuladen. Hier gehen die Schweden also einen Schritt weiter als es die EUCD fordert. Denn nach Maßgabe der EU-Richtlinie ist es durchaus statthaft, Dateien herunterzuladen -- nur verteilt werden dürfen sie in P2P-Netzwerken nicht.

Außerdem sieht die Gesetzesvorlage eine Abgabe in Höhe von umgerechnet 0,028 Euro-Cent pro Megabyte für jeden einfach beschreibbaren Rohling vor beziehungsweise 0,077 Euro-Cent pro Megabyte für jeden wiederbeschreibbaren. Eine DVD-RW würde also um rund 3,70 Euro teurer, ein gewöhnlicher 700-MByte-CD-Rohling kostete dann knapp 20 Euro-Cent mehr. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, träte es Ende des Jahres in Kraft.

Das ganze Paragraphenwerk der EUCD dreht sich um eine Hand voll Ausnahmen von der allgemeinen und unumstrittenen Regel, dass die Nutzung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung eines geschützten Werkes allein dem Urheber zusteht und ohne seine ausdrückliche Genehmigung nicht statthaft ist. Während die meisten Forderungen der EUCD in Deutschland seit längerer Zeit geltendes Recht sind, weicht die Rechtslage in den meisten anderen Mitgliedsländern sehr weit von der EUCD ab. Noch gelten in den EU-Ländern beispielsweise die unterschiedlichsten Regelungen dafür, unter welchen Bedingungen private Kopien erlaubt sind. (ola)