US-Urheberrecht im Zeitalter von Internet und digitalen Medien

Ist bestehendes Urheberrecht aus der Analogzeit auf digitale Vervielfältigungstechniken anwendbar? Auch das US-amerikanische Parlament befasst sich nun mit dieser Frage.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Peter Monnerjahn

Nicht nur in Europa sorgen momentan Urheberrechtsfragen in den Zeiten des Internet und der digitalen Medien für viel Wirbel. Der Anbruch des digitalen Zeitalters stellt die zumeist noch aus komplett analoger Zeit datierenden Urheberrechtsgesetze vor ernstzunehmende Herausforderungen. Deshalb unternehmen Gesetzgeber und Interessenvertreter parallele Anstrengungen, sowohl die Gesetze, wo nötig, anzupassen, als auch moderne Techniken unter den Hut der alten Gesetze zu bringen.

Urheberrechtsabgaben gibt es inzwischen beispielsweise schon für CD-Brenner, in Österreich will die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana entsprechende Lizenzzahlungen für Festplatten, und in Deutschland streiten sich Verwertungsgesellschaften, Politik und Industrie über eine Urheberrechtsabgabe auf PCs. Auf der anderen Seite bemüht sich das Europäische Parlament, bis zum nächsten Jahr eine Richtlinie auf den Weg zu bringen, die die neuen Aspekte digitaler Technologien systematisch erfasst.

Nun hat auch das US-amerikanische Parlament begonnen, das eigene Urheberrecht auf seine Zukunftstauglichkeit hin zu überprüfen. Am gestrigen Mittwoch hat dazu eine erste Anhörung von Interessenverbänden stattgefunden, ausgerichtet vom U.S. Copyright Office und der National Telecommunications and Information Administration. Die Anhörung soll die beiden Behörden in die Lage versetzen, dem Parlament Ende Februar eine Empfehlung zu geben, ob und wie das bestehende Urheberrecht an neue Techniken und Medien angepasst werden kann. Zuletzt wurde das US-Urheberrecht im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) 1998 angepasst.

Bei der Anhörung waren Vertreter von Musikindustrie und Mediendienstleister anwesend, die sich zumindest in der Frage der Vergütungspflicht für digital verbreitete Werke einig waren. Allerdings hielten die Musikkonzerne daran fest, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig ist und sogar der Piraterie in die Hände spielen könnte. Die Gegenseite betont derweil die Notwendigkeit der Sicherheit für die Kunden, dass sie mit einmal heruntergeladenen Werken genau so verfahren dürfen wie mit physischen Medien. Der Kunde müsse weiterhin das Recht haben, diese Werke weiterzuverkaufen, zu verleihen oder zu verschenken.

Vertreten durch die Digital Media Association (DiMA), behaupten die Medienfirmen, dass die Musikkonzerne mit ihrer technikfeindlichen Haltung nur die totale Kontrolle über von ihnen vertriebene Werke behalten wollen. Die Musikkonzerne halten dagegen, dass die Rechteinhaber auch dann angemessene Vergütungen bekommen müssen, wenn ihre Werke über digitale Wege vervielfältigt werden.

Auf dem Weg zu diesem Ziel wollen die Konzerne allerdings auch so umstrittene Dinge durchsetzen wie eine Vergütungspflicht für im Arbeitsspeicher des Rechners abgelegte Zwischenkopien von per Streaming empfangenen Inhalten. Die DiMA hält dagegen, dass es ausreiche, wenn der Webcaster eine einmalige Gebühr für jeden Stream bezahlt.

Siehe dazu auch den Artikel Anhörung über die Zukunft des US-Copyright in Telepolis. (pmo)