Surftime-Tarife von T-Online behindern nicht den Wettbewerb

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sieht keinen Grund, die Surf-Tarife mit Minutenkontingent von T-Online zu beanstanden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sieht keinen Grund, die so genannten Surftime-Tarife von T-Online zu beanstanden. "Die erhobenen Vorwürfe eines Preisdumpings können nicht erhärtet werden", erklärte RegTP-Präsident Matthias Kurth. Die Behörde hatte die Internet-Tarife von T-Online wegen des Verdachts auf Wettbewerbsbehinderung unter die Lupe genommen. Bei den reklamierten Produkten erhält der Verbraucher gegen eine monatliche Einmalzahlung ein bestimmtes Minutenkontingent zum Surfen. Über das Kontingent hinausgehende Surf-Zeiten müssen zu einem höheren Tarif hinzugekauft werden.

Bei einer minutengenauen Einhaltung der Zeitbudgets gehöre T-Online mit seinen Surftime-Produkten national zwar zu den drei günstigsten Anbietern, so die RegTP, doch könne T-Online in den wahrscheinlichen Fällen, bei denen die durchschnittliche monatliche Nutzungszeit ober- oder unterhalb des bezahlten Zeitbudgets liegt, nicht mehr zu den drei günstigsten Anbietern gezählt werden. Ein von der englischen Regulierungsbehörde Oftel durchgeführter internationaler Tarifvergleich zeige zudem, dass T-Online im Feld der verglichenen Anbieter im mittleren Preissegment liege. Andere Produkte von T-Online zählten bei keiner der im Rahmen des Tarifvergleichs angenommenen durchschnittlichen Nutzungsdauern zu den günstigsten Alternativen. (pmz)