Kölner Gericht verbietet www.freelotto.de

Um Verwechslungen mit dem Deutschen Lotto- und Totoblock zu vermeiden, hat das Kölner Landgericht die Verwendung von "freelotto" als Domain untersagt.

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Von
  • Götz Konrad

Weil der Name irreführend sei, hat das Kölner Landgericht einem Düsseldorfer Internet-Unternehmen verboten, sein Angebot weiter unter der Web-Adresse www.freelotto.de zu führen. Unter dieser Domain verbarg sich ein "Anbieter freier gewerblicher Lotto-Spielgemeinschaften", aber der Deutsche Lotto- und Totoblock fürchtete Verwechslungen. Die Westdeutsche Lotterie GmbH in Münster, eine der 16 Gesellschafterinnen des Blocks, klagte deshalb gegen die Namensverwendung.

Die vierte Kammer für Handelssachen des Landgerichtes hat in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 884 O 66/00) entschieden, dass der Spielgemeinschafts-Vermittler die Bezeichnung "freelotto" in jeder Schreibweise nicht mehr im Internet oder auch in anderen deutschlandweit abrufbaren Datennetzen als Second-Level-Domain verwenden darf. Zudem muss der Adresseintrag bei der Registrierungsstelle DENIC gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlung drohen der Internet-Firma ein Ordnungsgeld in einer Höhe von bis zu 500.000 Mark oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. Im Moment wird die Adresse umgeleitet zu lottoteam.com.

Für den Deutschen Lotto- und Totoblock ist seit 1997 die Wortmarke "Lotto" eingetragen. Den Unterlassungsanspruch gegenüber "freelotto" erkannte das Gericht gemäß Markengesetz (§§ 4 und 14 Abs. 2 Nr. 2) an. "Der Begriff Lotto wird von dem ganz überwiegenden Teil des Publikums spontan mit dem Lotto des Deutschen Lottoblocks gleichgesetzt, also nicht als Hinweis auf ein x-beliebiges, anonymes Lotteriespiel verstanden", begründete das Gericht sein Urteil. Auch in der zusammengesetzten Verwendung sei dieser "starke, kennzeichnende Bestandteil" erkennbar. Der Zusatz "free" sei in diesem Zusammenhang nur schwer einzuordnen und deshalb eher nichtssagend. Dadurch entstehe der irreführende Eindruck, dass die Internet-Adresse – ganz ohne Annahmestelle – zu den Angeboten des Deutschen Lotto- und Totoblocks führe. (Götz Konrad) / ()