Neues Telecom-Gesetz: Domainentzug per Verwaltungsakt befürchtet

Das letzte Wort über die Art und Weise der Domainverwaltung in Deutschland ist noch nicht gesprochen.

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Von
  • Monika Ermert

Die im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes geplante Nummerierungsverordnung ist vorerst auf Eis gelegt. Dennoch ist das letzte Wort über die Art und Weise der Domainverwaltung in Deutschland noch nicht gesprochen. Denn im neusten Entwurf des Gesetzes selbst sind die Domains explizit erfaßt.

In dem Entwurf, über den derzeit die Ressorts bis hin zum Bundesfinanzministerium (BMF) beraten, heißt es: "Die Regulierungsbehörde nimmt die Aufgaben der Nummerierung wahr. Ihr obliegt insbesondere die Strukturierung, Ausgestaltung und Verwaltung der Nummernräume (Nummern, Namen und Adressen) mit dem Ziel, den Anforderungen von Endnutzern, Betreibern von Telekommunikationsnetzen und Anbietern von Telekommunikationsdiensten zu genügen."

Zwar wurden der Denic erst kürzlich von der RegTP gute Noten für ihre Selbstverwaltung ausgestellt und aus dem federführenden BMF ist immer wieder zu hören, dass man am Status Quo vorerst auf keinen Fall etwas ändern will. Und doch will man sich die Option, regulierend in die Domainverwaltung eingreifen zu können, ganz offensichtlich offenhalten. Betont wird in dem Neuentwurf auch wieder, dass ENUM-Nummern in die Verantwortlichkeit der RegTP fallen. Schon daran scheiden sich die Geister. Für die Denic sind die ins DNS eingetragenen Telefonnummern eigentlich auch nur Domains und diese sollten nach Ansicht der privaten Domainverwaltung nicht ohne Not ins Gesetz geschrieben werden.

Wenn man derzeit erklärtermaßen keinen Regulierungsbedarf sehe, so Sabine Dolderer, Geschäftsführendes DeNIC-Vorstandsmitglied, sei es auch nicht notwendig, aller Liberalisierungspolitik zum Trotz gerade beim Domain Name System in die entgegengesetzte Richtung zu marschieren. Der Hinweis auf EU-Recht greift nach Ansicht von Dolderer auch nicht. EU-Mitglied Österreich habe beispielsweise Domains von der Regulierung ausgeschlossen. "Die Gründe, warum der deutsche Gesetzgeber Domains im TKG haben will, ist man uns bislang noch schuldig geblieben", sagt Dolderer. Die Verschiebung der Nummernverordnung schaffe aus ihrer Sicht weitere Unsicherheit. Jederzeit könne damit eine weitergehende Regulierung verabschiedet werden.

Tatsächlich eröffnet die Ermächtigung für die Rechtsverordnung einen beachtlichen Spielraum: "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Maßstäbe und Leitlinien für die Strukturierung, Ausgestaltung und Verwaltung der Nummernräume, für den Erwerb, den Umfang und den Verlust von Nutzungsrechten an Nummern zu regeln", heißt es im Gesetzestext. Damit kann das Domaingeschäft im Handumdrehen staatlicher Kontrolle unterworfen werden. Bei Gleichsetzung von Nummern und Namen besonders problematisch wird von Experten folgender Passus angesehen: "Insbesondere kann die Regulierungsbehörde bei Nichterfüllung von gesetzlichen oder behördlich auferlegten Verpflichtungen die rechtswidrig genutzte Nummer entziehen." Damit wäre im Handumdrehen der Entzug von Domains per Verwaltungsakt möglich.

Über die Chancen, das Ruder noch einmal herumzureißen, darf man noch eine Weile spekulieren. In der Ressortabstimmung spielt die Domainfrage aber bereits keine große Rolle mehr, strittig seien andere Punkte, heißt es aus gut unterrichteten Kreisen. Anfang Herbst wird die Kabinettsvorlage erwartet. (Monika Ermert) / (tol)