Schweiz: Urhebervergütung auf Daten-CDs und DVD-Medien

Hersteller und Importeure von CD-Rohlingen müssen seit dem 1. Januar in der Schweiz Urheberrechtsvergütungen auf Daten-CD-R/RW und beschreibbare DVDs zahlen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 120 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Zota

Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen Schweizer Importeure und Hersteller auf Daten-CDs (CD-R/RW) und beschreibbaren DVD-Medien Urheberabgaben an die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke SUISA (von Suisse Auteurs, Pendant der deutschen GEMA) abführen. Dies legte die zuständige Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten fest und beruft sich dabei auf das Schweizer Urheberrechtsgesetz (Art. 19 und 20) von 1992.

Wie die SUISA am 31. 12. vergangenen Jahres auf ihrer Homepage veröffentlichte, müssen ab sofort für jedes verkaufte CD-R/RW-Medium sechs Rappen pro 525 MByte (entsprechend einer Stunde CD-Audio) abgeführt werden, umgerechnet etwa 4 Euro-Cent. Seit 1993 musste diese Abgabe nur für Tonträger (also CD-R/RW für Audio, MiniDisc, DAT, Musik- und Videokassetten) an die SUISA abgeführt werden.

Überproportional höher fällt die gänzlich neue Abgabe für beschreibbare DVDs aus. 1,84 Schweizer Franken (umgerechnet 1,26 Euro) müssen die Hersteller und Importeure für jeden der 4,7 Milliarden Byte (4,3 GByte) fassenden Rohlinge abführen -- die das entsprechend auf die Verkaufspreise aufschlagen werden. DVD-Rs zu Dumping-Preisen für (umgerechnet) unter einem Euro, wie sie seit kurzem angepriesen werden, gehören damit -- zumindest in der Schweiz -- der Vergangenheit an.

In Deutschland betragen die Pauschalabgaben zur Zeit 6,14 Euro-Cent pro Stunde Spielzeit für Tonträger und 8,7 Euro-Cent pro Stunde Spielzeit für Bildträger. (vza)