Microsoft-Prozess: New Mexico zieht Klage zurück

Der US-Bundesstaat New Mexico zieht seine Klage im Anti-Trust-Prozess gegen Microsoft zurück. Im Gegenzug übernimmt Microsoft alle für New Mexico bisher in dem Verfahren angefallenen Kosten.

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Von
  • dpa

Im Kartellstreit um den Software-Giganten Microsoft hat das Unternehmen von Bill Gates einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Einigung getan. Wie Microsoft am Donnerstag (Ortszeit) in Seattle mitteilte, habe man sich mit dem US-Bundesstaat New Mexico auf eine Vereinbarung verständigt. Danach übernimmt das Unternehmen alle Kosten, die dem Bundesstaat durch das anhängige Verfahren vor dem Bundesgericht entstanden sind. Im Gegenzug schert New Mexico aus der Reihe der 17 US-Bundesstaaten aus, die zusammen mit der Washingtoner Bundesregierung wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung gegen Microsoft geklagt hatten, und zieht seine Klage zurück.

Das Abkommen folgte nur einen Tag nach der Lockerung der umstrittenen Microsoft-Geschäftspraxis gegenüber den PC-Herstellern. Am Mittwoch hatte der Software-Riese mitgeteilt, dass Computerhersteller unter anderem die Möglichkeit haben, den Internet Explorer aus dem Start-Menü und vom Windows-Desktop zu entfernen oder durch Konkurrenzprodukte zu ersetzen. Dies gelte sowohl für das neue Betriebssystem Windows XP, das Ende Oktober auf den Markt kommen soll, als auch für frühere Versionen wie Windows 98 und Windows 2000.

"Ich war sehr erfreut, dass Microsoft diese Zugeständnisse gestern gemacht hat", sagte New Mexicos Generalstaatsanwältin Patricia Madrid am Donnerstag. Ihre Aufgabe sei es, das zu tun, was ihrer Meinung nach das Beste für die Verbraucher und die Wirtschaft ihres Bundesstaates ist. Sie sprach sich zudem für eine rasche Beilegung des Kartellstreits aus. "Es ist an der Zeit, sich zu einigen und weiter voran zu kommen", sagte Madrid. Microsoft-Sprecher Vivek Varma sagte, seine Firma sei erfreut, die Angelegenheit geklärt zu haben. "Und Microsoft wird auch die noch anstehenden Fragen klären".

Ein Bundesberufungsgericht in Washington hatte Ende Juni zwar die von einer niedrigeren Instanz wegen Kartellrechtsverstößen verhängte Strafe einer Zerschlagung des Konzerns aufgehoben. Es bestätigte jedoch die Urteilsfindung, der zufolge die bisherigen Windows- Nutzungsbedingungen für Computerhersteller wettbewerbswidrig die Verbreitung von Web-Browsern anderer Unternehmen behindert. Das Gericht in der ersten Instanz soll jetzt neu über ein geeignetes Strafmaß beraten. (dpa) / ()