Verbot von Fax-Spam verstößt nicht gegen US-Verfassung

Ein US-Berufungsgericht hat das Urteil einer niedrigeren Instanz kassiert und entschieden, dass ein Verbot von nicht angeforderten Werbe-Faxen nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 99 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Wolfgang Stieler

Ein US-Berufungsgericht hat das Urteil einer niedrigeren Instanz kassiert und entschieden, dass ein Verbot von nicht angeforderten Werbe-Faxen nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Bisher hatten sich kommerzielle Werbefax-Versender wie American Blast Fax und Fax.com auf ein Urteil des obersten US-Gerichtshofs berufen, nach dem auch Werbung unter das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung fällt.

Im August vergangenen Jahres hatten kalifornische Spam-Gegner das Unternehmen Fax.com wegen unerwünschter Fax-Werbung auf Schadensersatz in Höhe von 2,2 Billionen US-Dollar verklagt. Die Anwälte der Spam-Gegner wollen mindestens 500 US-Dollar Schadensersatz für jedes unerwünschte Fax von jenen Kunden fordern, die in den letzten vier Jahren Werbung über Fax.com versandt haben. Ebenfalls im August hatte die US-Regulierungsbehörde für Telekommunikation FCC den Werbefax-Versender Fax.com zu einer Rekordstrafe von 5,4 Millionen US-Dollar verdonnert, weil die kalifornische Firma in 489 Fällen gegen das Verbot von Spam-Faxen verstoßen haben soll. Außerdem hatte die FCC auch über 100 Kunden des Faxversenders verwarnt und mit einer Strafe von bis zu 11.000 US-Dollar gedroht, falls sie weiter nicht angeforderte Werbefaxe versenden lassen. Nach deutscher Rechtslage haben von Fax-Spam Betroffene hierzulande zwar Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fax-Spammer – in der Praxis ist die Beweislage allerdings in der Regel oft schwierig. (wst)