arcticfox schrieb am 17. März 2007 16:42
> Richtig. Angenommen mir wird mein MP3-Player mit gekauften MP3s (die
> Wasserzeichen haben) geklaut und der Dieb stellt die Musikstücke in
> Tauschbörsen ein.
> Soll ich dann dafür verantwortlich gemacht werden?
Und wenn mir mein Auto geklaut wird und als Fluchtwagen für einen
Banküberfall benutzt wird?
Horst
> Richtig. Angenommen mir wird mein MP3-Player mit gekauften MP3s (die
> Wasserzeichen haben) geklaut und der Dieb stellt die Musikstücke in
> Tauschbörsen ein.
> Soll ich dann dafür verantwortlich gemacht werden?
Und wenn mir mein Auto geklaut wird und als Fluchtwagen für einen
Banküberfall benutzt wird?
Horst