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  • Zeitkind

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FT: -- LG Humbug verurteilt Hausbesitzer zu Vorabprüfung von Graffitis --

Humbug, 11. Nov. 2008
Das Lamegericht Humbug hat die Klage eines älteren Ehepaares aus
Buxtehude zu deren Gunsten entschieden. Der beklagte Hausbesitzer
Johann Bösel wurde verurteilt, Graffitis an der öffentlichen
Außenwand seines Hauses vorab auf rechtswidrigen Inhalt zu
überprüfen. Gegenstand des Verfahrens war ein Graffiti ("Deutschen
sind shice"), welches Unbekannte in der Nacht vom 24. auf den 25.
Dezember 2007 aufsprühten. J. Bösel entdeckte das Graffiti am Tag
darauf, entfernte es aber erst nach 2 Tagen. Der klagende Rentner
Anton R., welcher direkten Blickkontakt auf die betreffende Hauswand
aus seinem Küchenfenster und seinem Balkon hat, fühlte sich durch den
Inhalt in seiner Ehre verletzt und erwirkte eine einstweilige
Verfügung auf zukünftige Unterlassung. Trotz ausführlicher Expertise
des Gutachters Malermeister Waldemar Bunttopf, daß eine Vorabprüfung
des Inhalts eines Graffitis kaum möglich sein kann, urteilte Richter
Augustus Brüske im Sinne der Kläger. Johann Bösel zeigte sich nach
der Urteilsverkündung ratlos und hofft nun bei der Stadtverwaltung
Buxtehude auf die Genehmigung einer 1€-Stelle als Wandwächter: "Ich
kann mich doch nicht nachts vor meine Hauswand stellen, wie stellt
der Richter sich das denn bitte vor!?" sagte er zerknirscht dem
Buxtehuder Tageblatt in einem Kurzinterview. Der Anwalt des Beklagten
schließt eine Revision beim OLG Humbug nicht aus, will aber die
schriftliche Urteilsbegründung erst abwarten. -ap-
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