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Re: Patentierbar sollten höchstens besonders tiefliegende Algorithmen sein

as2 schrieb am 27. März 2003 15:33

> Patentierbar sollten höchstens besonders tiefliegende Algorithmen
> sein. 
> Die hier zitierten Formulierungen erwecken jedoch den Eindruck, dass
> auch naheliegende Lösungen patentierbar werden sollen. Das kann nicht
> Sinn 
> eines Patents sein und schadet enorm, denn das wären praktisch
> Verhältnisse,
> wie sie bereits im Ausland seit Jahren für Probleme sorgen.

Hallo.

Gäbe es solche "besonders tiefliegenden Algorithmen" so wären sie
SCHON LÄNGST patentiert.
Da es also solche unpatentierten A. nicht gibt, muss man sich
derweilen - höchstwahrscheinlich aber bis zum St.-Nimmerleins-Tag -
mit trivialeren Algorithmen begnügen..;-(

mfg  Erich B.    www.sensortime.com

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