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Re: Patent auf sinnlose Patentklagen

Peter Gerwinski schrieb am 19. Juli 2003 13:39

>
> Sobald Du aber klagst, mußt Du mit Gegenklagen wegen Deiner
> eigenen Patentverletzungen rechnen. Falls Du zum Beispiel
> schon einmal eine E-Mail empfangen und abgespeichert hast,
> hast Du ein deutsches Software-Patent verletzt:
> http://www.elug.de/projekte/patent-party/patente/DE10108564.de.html
>

hallo.

siehe: http://www.delphion.com/details?pn=DE10108564A1
DE10108564A1: VERFAHREN ZUR SUCHE NACH IN EINEM VERTEILTEN SYSTEM
AKTUELL ODER FRUEHER GESPEICHERTEN DATEN ODER DATEN ENTHALTENDEN
RESSOURCEN UNTER BERUECKSICHTIGUNG DES ZEITPUNKTS IHRER
VERFUEGBARKEIT

Es existiert aber nur die Offenlegungsschrift, und kein erteiltes
Patent.
Wird es bei DP auch nicht geben.
Somit gibts auch keine Klage.

mfg   Erich B.

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