> Wenn ich unwissentlich ein geklautes Auto kaufe, darf ich es nicht
> behalten, werde aber nicht für Kauf / Benutzung bestraft.
Naja, so einfach ist das nicht. In der Zwischenzeit bestand ein
sogenanntes Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV). Warst du
gutgläubig, so musst du im Prinzip bestimmte Früchte herausgeben (§
993 BGB). Du kannst bestimmte Aufwendungen auf die Sache dafür
verlangen (§§ 994 ff. BGB).
Aber: Das EBV gehört zum zweitschwierigsten im deutschen Zivilrecht.
Das waren nur Grundsätze.
> behalten, werde aber nicht für Kauf / Benutzung bestraft.
Naja, so einfach ist das nicht. In der Zwischenzeit bestand ein
sogenanntes Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV). Warst du
gutgläubig, so musst du im Prinzip bestimmte Früchte herausgeben (§
993 BGB). Du kannst bestimmte Aufwendungen auf die Sache dafür
verlangen (§§ 994 ff. BGB).
Aber: Das EBV gehört zum zweitschwierigsten im deutschen Zivilrecht.
Das waren nur Grundsätze.