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  • Tom9811

mehr als 1000 Beiträge seit 15.05.2003

Nur Autos

> Wenn ich unwissentlich ein geklautes Auto kaufe, darf ich es nicht
> behalten, werde aber nicht für Kauf / Benutzung bestraft.

Naja, so einfach ist das nicht. In der Zwischenzeit bestand ein
sogenanntes Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV). Warst du
gutgläubig, so musst du im Prinzip bestimmte Früchte herausgeben (§
993 BGB). Du kannst bestimmte Aufwendungen auf die Sache dafür
verlangen (§§ 994 ff. BGB).

Aber: Das EBV gehört zum zweitschwierigsten im deutschen Zivilrecht.
Das waren nur Grundsätze.

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