echo schrieb am 25. September 2003 16:30
> Es bleibt aber dabei: wenn ein triviales oder vorher bekanntes Patent
> oder wegen Verletzung eines Ausschlussgrundes eigentlich nichtiges
> Patent erst einmal erteilt ist, hat nicht das Patentamt den Ärger,
>Â sondern
> andere. Hier läuft m.E. grundsätzlich was falsch.
>Â -Â echo
Hallo.
   Full ack.
Hier läuft seit Jahrzehnten was falsch.
Jedes nichtig-geklagte Patent hinterlässt einen Scherbenhaufen,
zerstörte Hoffnungen und Investitionen, und außerdem ein rechtliches
schwarzes Loch (das bleibt bis zum Jüngsten Gericht, wohlgemerkt! Und
zwar in jedem Fall und in jeder Branche!)
  Ich würde dafür plädieren, dass Patente - so sie einmal erteilt
sind - gültig bleiben müssen, und für den Fall der irrtümlichen
Erteilung der ERTEILER (und nicht der Pat.-Anmelder, der im guten
Treu und Glauben
handelt) dafür zur Verantwortung gezogen wird. Für den gesamten
weltweit entstehenden Schaden, wohlgemerkt.
  Übrigens: Hätte auf ein solches comp-implementierbares SW-Derivat
eigentlich nach dem dz. Patentrecht ein Patent überhaupt erteilt
werden dürfen?
mfg  Erich B.  www.sensortime.com
> Es bleibt aber dabei: wenn ein triviales oder vorher bekanntes Patent
> oder wegen Verletzung eines Ausschlussgrundes eigentlich nichtiges
> Patent erst einmal erteilt ist, hat nicht das Patentamt den Ärger,
>Â sondern
> andere. Hier läuft m.E. grundsätzlich was falsch.
>Â -Â echo
Hallo.
   Full ack.
Hier läuft seit Jahrzehnten was falsch.
Jedes nichtig-geklagte Patent hinterlässt einen Scherbenhaufen,
zerstörte Hoffnungen und Investitionen, und außerdem ein rechtliches
schwarzes Loch (das bleibt bis zum Jüngsten Gericht, wohlgemerkt! Und
zwar in jedem Fall und in jeder Branche!)
  Ich würde dafür plädieren, dass Patente - so sie einmal erteilt
sind - gültig bleiben müssen, und für den Fall der irrtümlichen
Erteilung der ERTEILER (und nicht der Pat.-Anmelder, der im guten
Treu und Glauben
handelt) dafür zur Verantwortung gezogen wird. Für den gesamten
weltweit entstehenden Schaden, wohlgemerkt.
  Übrigens: Hätte auf ein solches comp-implementierbares SW-Derivat
eigentlich nach dem dz. Patentrecht ein Patent überhaupt erteilt
werden dürfen?
mfg  Erich B.  www.sensortime.com