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Re: positives Zeichen...

Tam von Bülow schrieb am 23. Oktober 2003 10:22

> Man sollte sich auch mit der Sache befassen. Die Abmahnung stützt
> sich auf ein Europäisches Patent, das auch in Deutschland (noch)
> gültig ist. Das parallele Deutsche Patent wurde von Patentant und
> Bundespatentgericht zurückgewiesen. Warum erheben nicht alle
> Abgemahnten eine Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des
> Europapatentes. Bei über 6000 Nichtigkeitsklagen wird der Abmahner
> schnell in die Knie gehen, beträgt sein Kostenrisiko pro Klage leicht
> 10000.--Euro.

Hallo.

  Nochmal wiederholt:

ZAHLEN für die Kosten der Nichtigkeitsklage SOLL und MUSS das
Europäische Patentamt; und NICHT die Abgemahnten!

Wo kommen wir denn hin, wenn das unvermindert weiter geht? Die
nächsten "Patente" derselben Sorte (gibts noch eine Steigeung?) sind
doch bestimmt schon unterwegs... und die nächsten Abmahnungen ebenso.
Heute sind es Tausende, die ohne Verschulden abgemahnt werden
(Privatpersonen, die weder ein Produkt vermarkten noch die geringst
Ahnung vom Patentwesen haben, leider..) - und das nächste Mal werden
es Millionen sein!

  Wenn die Patentämter sagen, sie können die Erteilung von "Arbeits-
bzw. Ideen-Ablauf-Programmen auf Computern" nicht verhindern, dann
MÜSSEN SIE SCHLIESSEN. Leider, dann müssen sie eben die Hosen runter
lassen und sagen: so das wars. Aus.

Siehe auch:

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=4415356&forum_id=48563


mfg   Erich B.

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