RA Pasch: Ein weiser Mann; eine weise Entscheidung;-)
Zum Patentinhaber:
Kann jederzeit sein Patent an eine x-beliebige Fa. verkaufen (oder
auch general-lizensieren) die dann über einen neuen Anwalt mit der
Abmahnwelle weitermacht. Etwas subtiler vielleicht, aber immer doch.
Solange das Patent in Kraft, und nicht nichtig-geklagt ist, kann es
immer wieder kommen. Auch mit neuen Patentanmeldungen als
"Verbesserungen" aus dem bestehenden EP-Patent,
oder aber auch als CIP (continuation in part) aus seiner
WIPO-Anmeldung...
mfg   Erich B.
Zum Patentinhaber:
Kann jederzeit sein Patent an eine x-beliebige Fa. verkaufen (oder
auch general-lizensieren) die dann über einen neuen Anwalt mit der
Abmahnwelle weitermacht. Etwas subtiler vielleicht, aber immer doch.
Solange das Patent in Kraft, und nicht nichtig-geklagt ist, kann es
immer wieder kommen. Auch mit neuen Patentanmeldungen als
"Verbesserungen" aus dem bestehenden EP-Patent,
oder aber auch als CIP (continuation in part) aus seiner
WIPO-Anmeldung...
mfg   Erich B.