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mehr als 1000 Beiträge seit 22.11.2000

Re: Schadensersatzpflicht von Anwalt und Abmahner

simi schrieb am 24. Oktober 2003 23:12

> Günter Frhr. v. Gravenreuth schrieb am 24. Oktober 2003 16:08
> >
> > Nur wenn die Abmahnung offensichtlich unbegründet
> > war - und das sind die Hürden SEHR hoch.
>
> Womit soll das "Nur" begründet sein?
>
> Richtig ist: WENN die Abmahnung offensichtlich unbegründet war, DANN
> lag die Abmahnung auch OFFENSICHTLICH nicht im Interesse des
> Abgemahnten, und DANN konnte die Übernahme ihrer Durchführung
> OFFENSICHTLICH nicht seinem mutmaßlichen Willen entsprechen, und DANN
> mußte für den Abmahnenden der Widerspruch zwischen seiner Tätigkeit
> und dem mutmaßlichen Willen des Abgemahnten OFFENSICHTLICH sein -->
> Schadensersatz des Patentinhabers.
>
> Aber selbst wenn die Abmahnung NICHT offensichtlich unbegründet ist,
> ist ein Abmahner schadensersatzpflichtig - und zwar dann, wenn der
> Abgemahnte entweder tatsächlich, oder mutmaßlich nicht wollte, daß er
> von _diesem_ Abmahner abgemahnt wird, und wenn der Abmahner den
> Widerspruch zwischen seiner Tätigkeit und diesem tatsächlichen oder
> mutmaßlichen Widerwillen hätte erkennen müssen.
>
> Hier dürfte sogar der Anwalt(!) wegen vorsätzlicher, sittenwidriger
> Schädigung ersatzpflichtig sein (denn der Anwaltsvertrag ist wohl
> nichtig):
>  Markus

Hallo.

    Es gibt nur EINE Entität, die in diesem Fall
schadenersatzpflichtig wäre:
DAS EUROPÄISCHE PATENTAMT, das dieses unsägliche Patent erteilt hat.

     Ich bin gespannt wann die Leute wirklich mal endlich aufwachen.
Auch die RA` und die Gerichte und Staatsanwälte.

   Denn wenn jemand mit einer Idee zum Patentamt kommt und kriegt das
Patent erteilt, so VERLÄSST ER SICH AUF die Wirksamkeit und
Rechtmäßigkeit dieses Patents! Daher resultieren in diesem Fall auch
die Abmahnungen! Jede andere Verwertungsart eines Patents resultiert
ja EBENSO aus Treu und Glauben hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines
mit staatlichem und supranationalem Segen erteilten Schutzrechts !

   Also: Schadenersatzansprüche an das EPA stellen. Deren Immunität
aufheben.
Alle bisher erteilten Patente durch seriöse Komissionen prüfen lasse.
Lfd. Evaluierung zur Pflicht machen!

Das besonders Verwerfliche an dem Fall: es wird soviel geredet von
US-Patenten a la one-click-Patent und dgl. Und dass es solche ja eh
in Europa nicht gäbe, weil da die EU-Abgeordneten zuvor seien, und
und... Ich kann euch sagen, dass sogar das dümmste
US-Trivial-Logik-Patent nachgerade von Genialität TRIEFT - im
Vergleich zu o. g. EP-Patent....

mfg   Erich B.

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