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Re: Offenkundige Vorbenutzung ?

BigObelix schrieb am 28. Oktober 2003 9:26

> t3p schrieb am 28. Oktober 2003 0:35
>
> > DrHarald Springorum schrieb am 27. Oktober 2003 20:02
> > >
> > > Diese Angaben sind notwendig, um die Erfolgsaussichten einer
> > > Nichtigkeitsklage gegen das fragliche Patent EP 1 163 612 zu prüfen.
> >
> > die wurde schon eingereicht.
>
> Eine Nichtigkeitsklage wurde wirklich schon eingereicht?
>
> RA Strömer hat gestern abend (21:30) in 3sat behauptet,
> dass eine solche Klage "mehrere Hunderttausend Dollars, äh ..
> Euro" kosten würde.
>
> Was ist da dran ?
> Fragt sich
>   BigObelix

Hallo.

  Da ist schon was dran, und deshalb habe ich ja auch schon x-mal
gepostet, dass das Europäische Patentamt für die Klagekosten
aufkommen soll!

   Die müssen endlich mal verantwortlich gemacht werden für
unrechtmäßig erteilte Rechtstitel. Jedes andere Amt ist ja auch
haftungspflichtig. Wenn dir ein Bürgermeister einen Baugrund
schriftlich zusagt, und hinterher stellt sich heraus: nix da, nur
Wiesengrund - dann haftet er. Du kannst eine Amtshaftungsklage gegen
die Behörde anstrengen. Dasselbe MUSS auch für Patentämter gelten!

mfg    Erich B.

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