Martin Schoch (martin.schoch@gmx.de) schrieb am 20. Dezember 2000
13:22:
> sensortimecom (eric@sensortime.com) schrieb am 20. Dezember 2000
> 13:04:
> > Antwort:
> > Immer mal vorsichtig!
> > Bitte vergiss nicht:
> > Patentrecht = Schutz geistigen Eigentums = Naturrecht,
> > gleichzusetzen
> > mit dem Schutz materiellen Eigentums.
>
> Im Prinzip richtig.
>
> Dem steht aber gegenüber, daß Patente auch diejenigen in ihrer
> Freiheit einschränken, die unabhängig vom Erfinder auf dieselbe
> Idee kommen (selbst geschaffenes geistiges Eigentum!).
>
> Dies ist solange vertretbar, wie nur Dinge patentierbar sind,
> die *nicht* offensichtlich sind
> => nur "ernstzunehmende" Erfindungen werden patentiert, und die
> Wahrscheinlichkeit, einen Dritten um die Früchte seiner Arbeit
> zu bringen, ist gering.
>
> Die derzeitige Praxis, auch für banale Dinge wie Hyperlinks
> Patente zu vergeben, richtet dagegen mehr Schaden als Nutzen an.
> Ein Patentanmelder kann mit geringem geistigem Einsatz Patente
> erwerben, die ihm ein Monopol auf weite Teile eines Marktes
> sichern.
> In diesem Sinne: Weg mit den Patenten für Banalitäten, fordert
> wieder eine größere Erfindungshöhe!
>
> MfG
> Martin
>
> Antwort: Du hast ja von Deinem Standpunkt aus gesehen recht.
Aber bitte: Was sind (ZUM ZEITPUNKT DES ANMELDENS/ Von dort aus muss
betrachtet werden!) BANALE oder TRIVIALE Patente und WAS NICHT?
Wer kann Dir das ZUM ZEITPUNKT des ANMELDENS sagen? Zu welchem
Hellseher soll der Patentprüfer gehen? Wenn Du dir die Patentarchive
ansiehst, kommst Du drauf, dass banale oder triviale Patente genau die
sind, die 20 Jahre lang (d.i. die Patentdauer) niemandem abgegangen
sind, und daher nicht nachgefragt oder hinterfragt wurden...
eric www.sensortime.com
13:22:
> sensortimecom (eric@sensortime.com) schrieb am 20. Dezember 2000
> 13:04:
> > Antwort:
> > Immer mal vorsichtig!
> > Bitte vergiss nicht:
> > Patentrecht = Schutz geistigen Eigentums = Naturrecht,
> > gleichzusetzen
> > mit dem Schutz materiellen Eigentums.
>
> Im Prinzip richtig.
>
> Dem steht aber gegenüber, daß Patente auch diejenigen in ihrer
> Freiheit einschränken, die unabhängig vom Erfinder auf dieselbe
> Idee kommen (selbst geschaffenes geistiges Eigentum!).
>
> Dies ist solange vertretbar, wie nur Dinge patentierbar sind,
> die *nicht* offensichtlich sind
> => nur "ernstzunehmende" Erfindungen werden patentiert, und die
> Wahrscheinlichkeit, einen Dritten um die Früchte seiner Arbeit
> zu bringen, ist gering.
>
> Die derzeitige Praxis, auch für banale Dinge wie Hyperlinks
> Patente zu vergeben, richtet dagegen mehr Schaden als Nutzen an.
> Ein Patentanmelder kann mit geringem geistigem Einsatz Patente
> erwerben, die ihm ein Monopol auf weite Teile eines Marktes
> sichern.
> In diesem Sinne: Weg mit den Patenten für Banalitäten, fordert
> wieder eine größere Erfindungshöhe!
>
> MfG
> Martin
>
> Antwort: Du hast ja von Deinem Standpunkt aus gesehen recht.
Aber bitte: Was sind (ZUM ZEITPUNKT DES ANMELDENS/ Von dort aus muss
betrachtet werden!) BANALE oder TRIVIALE Patente und WAS NICHT?
Wer kann Dir das ZUM ZEITPUNKT des ANMELDENS sagen? Zu welchem
Hellseher soll der Patentprüfer gehen? Wenn Du dir die Patentarchive
ansiehst, kommst Du drauf, dass banale oder triviale Patente genau die
sind, die 20 Jahre lang (d.i. die Patentdauer) niemandem abgegangen
sind, und daher nicht nachgefragt oder hinterfragt wurden...
eric www.sensortime.com