das geht, weil der Richter immer nur mit Stäbchen gegessen hat und
keine Ahnung hat, was man mit einer Gabel machen kann.
Wenn man sich die Rechtsprechung bei solchen Trivialpatenten ansieht
stellt man erschreckt fest, dass es tatsächlich vergleichbare Urteile
gibt (etwa one-click-buy o.ä.).
keine Ahnung hat, was man mit einer Gabel machen kann.
Wenn man sich die Rechtsprechung bei solchen Trivialpatenten ansieht
stellt man erschreckt fest, dass es tatsächlich vergleichbare Urteile
gibt (etwa one-click-buy o.ä.).