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  • loxami

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2006

Auch dafür gibt es bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe:

- schwere Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
- Polygamie
- Inzest
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- Förderung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
- Zuhälterei, Menschenhandel
- sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- Verbreitung von Gewalt- oder Tierpornographie
- fahrlässige Körperverletzung
- Beteiligung an einer Schlägerei
- Kinderhandel
- Nötigung
- Unterschlagung
- Anstiftung zur Volksverhetzung
- Gefangenenbefreiung
- Landfriedensbruch, Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen
- Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
- Fahrerflucht
- leichtfertiger Subventionsbetrug
- Kapitalanlagebetrug
- Versicherungsmissbrauch
- Kreditbetrug
- Scheck- oder Kreditkartenbetrug
- mittelbare Urkundenfälschung
- Ausweisfälschung
- Bestechung oder Bestechlichkeit
- gemeinschädliche Sachbeschädigung
- fahrlässige Brandstiftung
- fahrlässige Herbeiführung einer Kernexplosion
- fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion
- Umweltstraftaten
- Bestechlichkeit im Amt, Vorteilsnahme

...und noch ein paar andere Delikte.

Da kann man sich ja freuen, für ein paar runtergeladene Alben 3 Jahre
mit Kinderfickern, Schlägern, Betrügern und Zuhältern einzusitzen.
Die Verhältnismäßigkeit bleibt wohl irgendwie auf der Strecke.
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