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  • Xyrus

mehr als 1000 Beiträge seit 10.06.2005

Wie verhindert man am Besten HD-DVD und Bluray und HDTV-Receiver?

Ich weiß, ich hab das hier schon mal gepostet.

Die neuen Geräte enthalten Funktionen, die nach dem Erwerb
Änderungen am Eigentum des Käufers vornehmen, bzw. nicht den
gewohnten Funktionsumfang (ungebrenzte Wiederholungshäufigkeit von
Medien usw.) bieten.

- zwangsweises Firmwareupdate ohne Vorankündigung
- Beschränkung der Abspielhäufigkeit von Medien mittels DRM
- Abschalten von Analogausgängen zum TV
- Sperrung und Außerbetriebnahme des Gerätes bei kompromittierten
Schlüsseln.

Zunächst einmal muss man davon ausgehen, das Manipulationen am
Eigentum der Verbraucher ohne deren vorheriger Zustimmung eine
Rechtsverletzung darstellen. Das heißt, eine Manipulation an den
Geräten wäre nur mit Zustimmung der Verbraucher rechtlich zulässig.
Das bedeutet, der Verbraucher muss vor dem Kauf solcher Geräte über
die implementierten Funktionen aufgeklärt werden.

Nach § 95d UrhG

Kennzeichnungspflichten
(1) Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen
geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die
Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen.

Wir haben also das Recht als Verbraucher, dass die Gerätschaften
deutlich sichtbar mit den Eigenschaften der technischen Maßnahmen
gekennzeichnet werden. Wir müssen dieses Recht nur vehement über die
Verbraucherverbände o.ä. einfordern.

Ich stelle mir das dann so deutlich sichtbar auf jedem Gerät vor:

Dieses Gerät führt ein zwangsweises Firmwareupdate ohne
Vorankündigung durch.
Dieses Gerät kann die Abspielhäufigkeit von Medien mittels DRM
beschränken.
Dieses Gerät schaltet die Analogausgänge zum TV im Jahre 2013
komplett ab.
Dieses Gerät schaltet sich bei kompromittierten Schlüsseln
unwiederbringlich außer Betrieb.

Ich möchte mal wissen, welcher Depp aus dem Blöd-Markt dann noch so
ein Zeugs kauft. Wir haben es also in der Hand diesen DRM-Schrott zu
verhindern. Wir müssen nur unsere Chancen wahrnehmen.

Ich habe bereits den Bundesverband für Verbraucherschutz
angeschrieben. Die Anwort war:

[Zitat:]
"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für die Zuschrift von 16.03.2006.

Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten
bzw. Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig
Kenntnis zu erhalten. Leider können wir wegen der Vielzahl der bei
uns eingehenden Anfragen und begrenzter Kapazitäten nicht jedem
Einzelfall nachgehen. Zum Teil ist es erforderlich, weitere
Verbraucherbeschwerden abzuwarten, um gegen betroffene Unternehmen
Unterlassungsverfahren einleiten zu können.

Ihre Beschwerde haben wir registriert und werden sie in geeigneter
Weise entsprechend unseren satzungsmäßigen Aufgaben verwenden, sie
gegebenenfalls auch politisch verwerten.

Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
i.A. A. M.
Fachbereich Wirtschaftsfragen
Referat Rechtsdurchsetzung"
[/Zitat:]

Es müssen sich wohl erst noch mehr Leute hier bei "info@vzbv.de"
beschweren, also los!!!!!
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