Ansicht umschalten
Avatar von Hagman
  • Hagman

711 Beiträge seit 16.08.2001

Trotz aller Aufregung, für § 20 Grundgesetz ists noch zu früh

"4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist."

denn die Rechtsmittel sind noch nicht ausgeschöpft. Aber schon
interessant, was der so beinhaltet und bedeutet:

"Absatz 4

Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung
in das Grundgesetz 1968 eingeführt worden. Der Widerstand gegen
jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik
Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar
noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen
zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also
Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als
Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft
sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler
auch das Recht, Anschläge und Morde zu begehen, um die
grundgesetzliche Ordnung wieder herzustellen."

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_GG

Und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist nun mal eine Grundfeste
unserer Gesellschaft.

h.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten