hurgaman schrieb am 2. Mai 2006 15:08
> >Das ist ja eine Frechheit, da kann ja jeder fauler Mensch einfach
> >Rechtsanwalt werden,
>Â
> Na ja, Faulheit ist nicht unbedingt das, was einem hilft, dieses
> Studium und die Prüfungen zu bestehen...
>Â
> >und nur die Fälle die ein maximum Kohle
> >rausbringen behandeln.
>Â
> Aber dem ist so. Es herrscht Vertragsfreiheit, jeder Anwalt kann
> Fälle annehmen oder ablehnen, ganz wie es ihm beliebt.
>Â
> Wie übrigens (fast) jede andere Berufsgruppe auch! Auch Maler,
> Kfz-Werkstätten oder Zeitungsverkäufer sind berechtigt,
> ausschließlich Aufträge anzunehmen/Produkte zu verkaufen, die
> maximale Kohle bringen.
Mit dem Unterschied, dass deren Kunden entscheiden können ob sie die
Kosten akzeptieren oder nicht. Der Anwalt versucht ja gerade die
Entscheidungsfreiheit des "Zahlungspflichtigen" auszuhebeln. Und das
ist es was die Leute erregt.
> Auch Arbeitnehmer sind dazu berechtigt! Niemand zwingt Dich, einen
> Job anzunehmen, der nicht maximale Kohle bringt.
Auch hier ist es eine _freie_ Verhandlung zwischen Anbieter der
Arbeitskraft und Nachfrager. Die Firma für die ich arbeite bezahlt
mich ja für meine Gegenleistung Arbeit. Aber wofür bezahle ich den
Anwalt? Es reicht doch wenn die geschädigte Firma den Forenbetreiber
benachrichtigt, dass er bestimmte Einträge doch bitte löschen möchte.
Erste wenn es klar ist, dass er vorsätzlich die Firma schädigen will
sollte eine Kostenpflichte Attcke erlaubt sein. Aber angemessen
bitte. Bei den Anwaltskosten scheint der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit auch nicht mehr zu gelten.
> >Das ist ja eine Frechheit, da kann ja jeder fauler Mensch einfach
> >Rechtsanwalt werden,
>Â
> Na ja, Faulheit ist nicht unbedingt das, was einem hilft, dieses
> Studium und die Prüfungen zu bestehen...
>Â
> >und nur die Fälle die ein maximum Kohle
> >rausbringen behandeln.
>Â
> Aber dem ist so. Es herrscht Vertragsfreiheit, jeder Anwalt kann
> Fälle annehmen oder ablehnen, ganz wie es ihm beliebt.
>Â
> Wie übrigens (fast) jede andere Berufsgruppe auch! Auch Maler,
> Kfz-Werkstätten oder Zeitungsverkäufer sind berechtigt,
> ausschließlich Aufträge anzunehmen/Produkte zu verkaufen, die
> maximale Kohle bringen.
Mit dem Unterschied, dass deren Kunden entscheiden können ob sie die
Kosten akzeptieren oder nicht. Der Anwalt versucht ja gerade die
Entscheidungsfreiheit des "Zahlungspflichtigen" auszuhebeln. Und das
ist es was die Leute erregt.
> Auch Arbeitnehmer sind dazu berechtigt! Niemand zwingt Dich, einen
> Job anzunehmen, der nicht maximale Kohle bringt.
Auch hier ist es eine _freie_ Verhandlung zwischen Anbieter der
Arbeitskraft und Nachfrager. Die Firma für die ich arbeite bezahlt
mich ja für meine Gegenleistung Arbeit. Aber wofür bezahle ich den
Anwalt? Es reicht doch wenn die geschädigte Firma den Forenbetreiber
benachrichtigt, dass er bestimmte Einträge doch bitte löschen möchte.
Erste wenn es klar ist, dass er vorsätzlich die Firma schädigen will
sollte eine Kostenpflichte Attcke erlaubt sein. Aber angemessen
bitte. Bei den Anwaltskosten scheint der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit auch nicht mehr zu gelten.