Gericht bestätigt Verbot von Sex-Linkportal ohne Alterskontrolle
Eine Untersagungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt sei zulässig, weil Kinder und Jugendliche über die Internetseite ohne Alterskontrolle Zugriff auf pornografische Angebote bekommen, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Verbot eines pornografischen Internet-Linkportals eines niedersächsischen Anbieters bestätigt, berichtet dpa. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 10 ME 241/07) ist eine Untersagungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) zulässig, weil Kinder und Jugendliche über die Internetseite des Unternehmens aus dem Kreis Soltau-Fallingbostel ohne Alterskontrolle Zugriff auf pornografische Angebote bekommen.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte das Verbot bereits Mitte Oktober für rechtens erklärt. Dagegen hatte die Firma Beschwerde eingelegt. In dem Verfahren dreht es sich aber im Unterschied zu den Streitereien um ausländische Seiten wie Youporn nicht um ein Verlangen gegen Internet-Provider, Seiten zu sperren, sondern um die Einführung eines Altersverifikationssystems bei Inhaltsanbietern selbst.
Allerdings listet die Site in diesem Fall nur Links zu den eigentliche Angeboten – was wiederum an eine Klage erinnert, Suchmaschinen wegen Porno-Links zu sperren. Der Geschäftsführer von Huch Medien, Tobias Huch, wollte seinen Vorstoß aber als Test verstanden wissen, um der Justiz auf den Zahn zu fühlen und die Tragweite der Haftungsfreistellungen zu überprüfen.
Das Thema Altersverifikation beim Zugriff auf Internet-Pornoseiten hatte vor Kurzem auch den Bundesgerichtshof beschäftigt. In Karlsruhe standen sich zwei konkurrierende Unternehmen aus dem Altersverifikationsgeschäft gegenüber, die sich schon seit Jahren juristisch bekriegen. In dem Verfahren entschieden die BGH-Richter, dass ein Check der Ausweisnummer als Zugangshürde für Online-Pornos nicht ausreicht. (jk)