Studie zur Abfrage von Verbindungsdaten bleibt unter Verschluss

Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung ĂĽber Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt stand, zurĂĽckgewiesen.

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Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung über Verbindungsdaten zurückgewiesen. Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seitige Studie über die "Rechtswirklichkeit" der staatlichen Abfrage von Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt stand, befinde sich nach wie vor im Stadium eines Entwurfs, begründet das Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ablehnung der Akteneinsicht. Noch immer prüfe das Bundesamt für Justiz gemeinsam mit dem Ministerium die Abnahme des Erfahrungsberichts des Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Die jetzige Fassung solle nicht Bestandteil des entsprechenden Verwaltungsvorgangs werden.

Der Bundestag hatte die Bundesregierung bereits vor drei Jahren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Geltungsdauer der Paragraphen 100g und 100h Strafprozessordnung (StPO) aufgefordert, die Anwendung der damit verknüpften Befugnis zur Verbindungsdatenabfrage zu evaluieren. Erst 2006 erteilte das Justizministerium dem Max-Planck-Institut den entsprechenden Auftrag. Die Veröffentlichung der Studie, deren Ergebnisse dem Ministerium offenbar nicht ganz gelegen kommen, verzögert sich derweil weiter auf unbestimmte Zeit. Ein Termin für die Publikation der freigegebenen Endfassung sei derzeit noch nicht ersichtlich, heißt es in der Behörde.

Das Gutachten beziehungsweise dessen Geheimhaltung hatte vor allem vor der Verabschiedung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Anfang November eine wichtige Rolle gespielt. Die Grünen hatten damals kurzfristig noch einen Antrag zur Absetzung der abschließenden Parlamentsberatung des Gesetzesentwurfs gestellt, der auch die besonders umkämpften Regeln zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten umfasst. Zur Begründung gaben sie an, dass die Evaluation der bestehenden Abfragemöglichkeiten der begehrten Informationen trotz einer ausgelaufenen Frist noch immer nicht vorgelegt worden sei.

Aus der bislang nur an Abgeordnete versandten Zusammenfassung der Studie (PDF-Datei) geht laut Gegnern der Vorratsdatenspeicherung hervor, dass die verdachtsunabhängige halbjährige Aufzeichnung der Nutzerspuren im Wesentlichen überflüssig ist. Es sei nachzulesen, dass gemäß der Aktenanalyse unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur etwa zwei Prozent der Abfragen wegen bislang gesetzlich vorgeschriebener Löschungen von Verbindungsdaten "ins Leere gehen". Der Direktor des Freiburger Forschungsinstituts, Hans-Jörg Albrecht, beklagte jüngst den Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung: "Das Gesetz erfasst die ganze Bevölkerung auf eine präventive Art und Weise und stört damit die Privatsphäre ohne einen Tatverdacht."

Kritiker der von Bundestag und Bundesrat inzwischen beschlossenen Massendatenlagerung rüsten sich derweil weiter für den Gang nach Karlsruhe. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, war Anfang der Woche mit dem Hinweis vorgeprescht, bereits Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt zu haben. Diese Angabe präzisierte der schleswig-holsteinische Abgeordnete gegenüber heise online noch einmal. Demnach sei alles "vorbereitet", um sofort nach der umkämpften Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Ausfertigung der Verkündungsschrift nach Karlsruhe zu ziehen. Vorher würde das Gericht die Beschwerde nicht annehmen.

"Ich gehe davon aus, dass der Bundespräsident in den nächsten Tagen das Gesetz unterschreiben wird", erläuterte Koppelin die Pläne. Die Liberalen wollen sich vor dem Verfassungsgericht dann von ihrem Parteimitglied Burkhard Hirsch vertreten lassen, der die Klageschrift federführend verfasst hat. Auch die Berliner Kanzlei Starostik steht in den Startlöchern, um eine Art Musterklage im Namen mehrer tausend besorgter Bürger in Karlsruhe zu lancieren. Dieser "Massenbeschwerde" haben sich vorab auch diverse Oppositionspolitiker der Grünen und Linken angeschlossen. (Stefan Krempl) / (vbr)