Datenschützer halten Lehrer-Beurteilung im Internet für nicht rechtmäßig

Entgegen einschlägiger Urteile hält die bayrische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz die öffentliche Beurteilung von Lehrern für nicht rechtmäßig. Die informationelle Selbstbestimmung der Lehrer müsse höher bewertet werden als die Meinungsäußerung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 443 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Die Beurteilung von Lehrern im Internet ist nach Ansicht bayerischer Datenschützer nicht rechtmäßig. Nach Angaben der Regierung von Mittelfranken vom heutigen Mittwoch hält die dort angesiedelte bayerische Datenschutzbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich die Lehrerbeurteilungen auf der Internet-Plattform "Spickmich.de" für nicht zulässig. Das Recht der Lehrer auf informationelle Selbstbestimmung habe mehr Gewicht als das Grundrecht der Meinungsäußerung. Nähere Einzelheiten will die Behörde am kommenden Montag (28. Januar) in Nürnberg bekanntgeben.

Derzeit klagt vor dem Kölner Landgericht eine Lehrerin gegen die Benotung in dem Portal. Die Gymnasiallehrerin verlangt das Löschen ihrer persönlichen Daten und ihrer Bewertung von der Plattform. Die Frau hatte ihre Beurteilung zuvor schon per einstweiliger Verfügung stoppen wollen, Ende November 2007 aber nach mündlicher Verhandlung vor dem Kölner Oberlandesgericht verloren. Die Pädagogin vom Niederrhein strebt eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.

In dem seit Frühjahr 2007 bestehenden nicht-kommerziellen Portal, das drei Kölner Studenten betreiben, werden Lehrer in Kategorien wie "faire Noten", "menschlich" oder "gut vorbereitet" mit Noten von 1 bis 6 bewertet. (dpa) / (vbr)