Dokumentenlieferdienst Subito weist Kritik an "Knebelvertrag" zurück

Der wissenschaftliche Informationsversorger hat die neuen Bedingungen für den elektronischen Versand, der unter anderem strikte DRM-Klauseln enthält, als Kompromiss zwischen Verlags- und Nutzerinteressen bezeichnet.

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Der Dokumentenlieferdienst Subito hat die neuen vertraglichen Bedingungen für den elektronischen Versand von Fachartikeln, die strikte Klauseln für den Einsatz von DRM-Systemen enthalten, als Kompromiss zwischen Verlags- und Nutzerinteressen bezeichnet. Man habe sich an den eigenen Auftrag gehalten, "einen in Preis und Leistung attraktiven Lieferdienst" für die Wissenschaft und Forschung bereitzustellen. "Dabei musste sich Subito an der Realität des Machbaren und der Gesetze orientieren", heißt es in einer Erklärung (PDF-Datei). "Anderslautende Spekulationen und Fehlurteile in Teilen der Öffentlichkeit" seien bedauerlich.

Vertreter von Bibliotheken hatten Subito jüngst vorgeworfen, der Dienst habe sich von den Verlagen "über den Tisch" ziehen lassen und einem für die Nutzer katastrophalen "Knebelvertrag" zugestimmt. Der Lieferdienst hält nun dagegen, dass die 40 beteiligten Bibliotheken maßgeblich selbst an der Gestaltung des Rahmenvertrags beteiligt gewesen seien.

Beide Seiten geben die Hauptschuld an den neuen Bedingungen dem Gesetzgeber, der im vergangenen Jahr die zweite Reformstufe der Urheberrechtsnovelle verabschiedete. Demnach dürfen Fachartikel nur dann elektronisch versandt werden, wenn der Verlag nicht ein eigenes Angebot zu in der Regel deutlich höheren Preisen "für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen" bereithält. Ansonsten erlaubt der "2. Korb" nur noch den Post- und Faxversand.

Da die Verleger Subito bereits in der Vergangenheit verklagten und das neue Urheberrechtsgesetz deren Position stärkte, stellte der Informationsversorger zunächst die elektronische Lieferung ein. Inzwischen wird diese teilweise wieder aufgenommen auf Basis der neuen vertraglichen Lösung und dem Aushandeln von Lizenzen. Mit dem Nachtrag zu dem bestehenden Rahmenvertrag von 2006, der von Verlagen unterschrieben werden kann, kommt Subito nach eigener Ansicht nun dem "Auftrag eines schnellen Dokumentlieferdienstes zu soliden Preisen nach". Die Gebühren würden sich beim elektronischen Versand zusammensetzen aus dem Entgelt für die Leistung der Lieferbibliotheken und einer mit den Verlegern ausgehandelten Lizenzgebühr.

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" befürchtet, die Preise für über Subito gelieferte elektronische Dokumente dürften aufgrund der Lizenzgebühren nun "mit jedem Jahr steigen". Die Lieferbibliotheken könnten aufgrund "restriktiver Regelungen" zudem von Juli 2009 an in ihrem Sendevolumen deutlich eingeschränkt werden. Weiter werde Subito verpflichtet, "allumfassende Nutzungsstatistiken einschließlich personenbezogener Daten an die Verlage zu liefern". Dazu komme die "DRM-Sperre" bei digitalen Kopien.

Das Bündnis moniert außerdem, dass die Arbeitsbelastung durch den Dokumentlieferdienst den Bibliotheken bleibe, während das zusätzliche Geld "ausschließlich zu den Verlagen wandert". Die Autoren gingen leer aus, da die VG Wort nicht an den Subito-Einnahmen bei der elektronischen Lieferung beteiligt werde. Die öffentliche Hand werde letztlich dreimal zur Kasse gebeten: Sie finanziere über die Bibliotheken den Ankauf von Zeitschriften und Büchern, mit Steuergeldern die Arbeit der Wissenschaftler und oft über Druckkostenzuschüsse die wissenschaftlichen Publikationen. Darüber hinaus würde sie die Mehrkosten für die Dokumentlieferung tragen. Die Wissenschaftler setzen sich daher erneut für eine rasche Aufnahme der Arbeit an einem 3. Korb der Urheberrechtsnovelle ein. (Stefan Krempl) / (anw)