Rundfunkgebühren fürs Internet

"Was versteht man unter Rundfunkgeräten?" fragt die Gebühreneinzugszentrale GEZ ganz unschuldig auf Ihren Web-Seiten (http://www.gez.de).

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Von
  • Joern Loviscach

"Was versteht man unter Rundfunkgeräten?" fragt die Gebühreneinzugszentrale GEZ ganz unschuldig auf Ihren Web-Seiten (http://www.gez.de). Die Antwort: "alle Geräte, mit denen Sie ein Rundfunkprogramm (Hörfunk oder Fernsehen) empfangen oder aufzeichnen können." Wie der SPIEGEL in seiner heutigen Ausgabe berichtet und die GEZ auf Anfrage bestätigte, fallen darunter auch PCs mit Internetzugang. Denn schließlich läßt sich ja der Radiokanal Bayern 5 auch im Web verfolgen (http://br.gmd.de/b5akt/).

Auf die meisten Privatanwender sollten jedoch keine zusätzlichen Gebühren zukommen: Für PC-Besitzer, die sowieso schon Rundfunkgebühren bezahlen, ist der Rechner als "Zweitradio" gebührenfrei. Firmen und Bildungseinrichtungen, die bislang nicht allzu viele Radios und Fernseher angemeldet haben, stehen dagegen einige Gebühren ins Haus: Wie man sich auf den Web-Seiten der GEZ ausrechnen lassen kann, kosten 50 Rundfunkempfänger -- will sagen: Internet-PCs -- im Monat 472,50 DM. Sicher kein Grund zur Freude für Universitäten und für die Betreiber von Internet-Cafés.

Sollten ARD oder ZDF auf den Gedanken kommen, auch Fernsehsendungen zeitgleich zur Ausstrahlung ins Netz zu speisen, wird es richtig teuer: Für 50 "Fernsehempfänger" sind monatlich 1412,50 DM an die GEZ abzuführen. (jl)