Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte heise online, dass gemäß dem Gesetzentwurf jeder unter einen für Ermittlungen relevanten Anfangsverdacht geraten wird, der die Stoppseite des BKA im Browser zu sehen bekommt.

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Von
  • Holger Bleich

Die Bundesregierung erhofft sich von dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet offenbar wesentlich weitergehende Überwachungsmöglichkeiten als bislang bekannt. Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.

Diese Planungen kommen überraschend, denn im Gesetzgebungsverfahren war bislang von keiner Seite die Rede davon, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll. Im Gegenteil versuchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor rund einem Monat noch die Wogen zu glätten, indem sie beispielsweise gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bezüglich des geplanten Gesetzes behauptet hatte: "Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."

Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich angedeutet hatte: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, "retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt". Die funktioniere dann "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."

Während Staudigl heise online am gestrigen Freitag Abend diese Klarstellung zukommen ließ, erklärte Familienministerin von der Leyen im Interview mit dem Berliner Sender radioeins die Folgen ihrer Gesetzesinitiative gänzlich anders: "Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen."

Auf die Nachfrage der Moderatorin, ob es denn geplant sei, IP-Adressen zu speichern und für die Strafverfolgung auszuwerten, erläuterte die Ministerin: "Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert." Nochmals fragte die Moderatorin nach, ob nicht IP-Adressen bei den Stoppschild-Servern gespeichert und von Strafverfolgungsbehörden verwendet würden. Von der Leyen antwortete: "Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten."

Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ist von einer derartigen Einschränkung auf "komplizierte Sperrtechniken" allerdings nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil bezieht sich die Befugnis für die Provider, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben, unmissverständlich auch auf die nach von-der-Leyen-Lesart unkomplizierte DNS-Sperre. Die aktuellen Äußerungen der Bundesfamilienministerin führen folglich gleich in mehreren Punkten in die Irre.

Siehe dazu auch:

(hob)